Metadata : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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2)  zum  Art  2  des  offenen  Vertrags:
die  Worte
„jeder  Zeit  auf  Präsentation“
wurden  allseitig  so  verstanden,  daß  die  Umwechslung  zwar  sofort  nach  der  Präsentation

  erfolgen  solle,  jedoch  innerhalb  der  in  den  einzelnen  Staaten  vorgeschriebenen
  Geschäfte-Ordnung.

)  zum  Art.  5  des  offenen  Vertrags.

Man  ilst  allseitig  darüber  einverstanden,  daß  vertrauliche  Besprechungen  ohne
verpflichtenden  Charakter  uber  die  Zulassung  den  Papiergeldes  der  einzelnen  kontrahirenden
  Staaten  in  anderen  Staaten  nicht  unter  die  im  Art.  5  erwähnten  Verhandlungen
  fallen.

Auch  wurdr  allseitig  anerkannt,  daß  einer  Verhandlung  über  gegenseitige  Zulassung
  dec  Papiergeldes  mit  solchen  Staaten  nichtö  entgegenstehen  werde,  deren
Papiergeld  schon  nach  der  gegenwärtigen  Uebereinkunft  in  dem  Gebiete  der  an  derselben
  theilnehmenden  Staaten  zugelassen  werden  dürfe.

4)  zum  Art.  6  des  offenen  Vertrags.
war  darüber  einverstanden,  daß  bei  der  Verschiedenheit  der  Interessen
de  Herzogthumo  Coburg  und  des  Herzogthumo  Gotha  die  Kündigung  der  Uebereinkunft
  in  Betreff  eineo  jeden  dieser  Herzogthumer  für  sich  besonders  eintreken
könne.
5)  zum  Separat=  Art.  I.

Allseitig  ward  voraucgesetzt,  daß  die  zu  erlassenden  Verbote  und  Strafandrohungen
  thunlichst  in  Uebereinstimmung  mit  den  Königlich  Preußischen  und  Königlich
  Sächsischen  Anordnungen  erlassen  werden.

6)  zum  Separat=  Art.  2.

Mit  Beziehung  auf  Alinen  1.  war  man  allseitig  darüber  einverstanden,  daß
die  Noten  der  Vayerischen  Hypotheken=  und  Wechselbank  im  ganzen  Herzogthum
Sachsen=  Coburg  zugelassen  werden  dürfen.

Hierauf  wurde  gegenwärtigec  Protokoll  eben  so  wie  die  Uebereinkunft  selbst
nebst  den  Separat=  Artikeln  nach  geschehener  Vorlesung  in  einem  Exemplare  unterzeichnet
  und  nebst  der  Uebereinkunft  und  den  Separat-Artikeln  von  dem  Großher=30