198
„Eisenbahn-Gesellschaft Erfurt-Hof-Eger“
eine Aktien-Gesellschaft gebildet und in das Handelsregister zu Erfurt, woselbst
sie ihren Sitz hat, eingetragen worden ist, wollen Wir hiermit der bezeichneten
Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe der erwähnten Eisenbahn für
Unser Staatsgebiet nach Maßgabe des anliegenden Staatsvertrags vom 26. Januar
1873 und der demselben beigefügten Konzessions-Bedingungen ertheilen.
Zugleich ertheilen Wir der gedachten Eisenbahn-Gesellschaft die gnädigste Zu-
sicherung, daß Unser unter dem 26. November 1855 erlassenes Gesetz über die
zur Anlegung der Werrabahn erforderlichen zwangsweisen Eigenthumsabtretungen,
eventuell etwaige später gesetzliche Abänderungen desselben auch auf die das dies-
seitige Staatsgebiet berührenden Theile der fraglichen Eisenbahn erstreckt und ange-
wendet werden sollen.
Die gegenwärtige Urkunde nebst Beilagen soll durch das Regierungs-Blatt
für das Großherzogthum zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden.
Weimar am 8. Juli 1873.
Carl Alerander.
von Groß.
Konzessions-Urkunde.
Staats-Vertrag.
Nachdem
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen,
Seine Majestät der König von Sachsen,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Weimar,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Durchlaucht der Fürst zu Schwarzburg-Rudolstadt,
und
Seine Durchlaucht der Fürst Reuß jüngere Linie
beschlossen haben, eine Eisenkahn von Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg
nach Weischlitz nebst Zweigbahnen von Hettstedt nach Stadtilm und von Schwarza.
nach Königsee mit eventueller Fortsetzung nach Ilmenau ins Leben zu rufen, sind
zum Zwecke einer hierüber zu treffenden Vereinbarung zu Bevollmächtigten ernannt: