Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 24. 6 Weimar. 29. November 1873. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(121) I. Von der Schlesischen Lebens-Versicherungs-Aktien- Gesellschaft zu Breslau 
ist an Stelle ihres bisherigen Haupt-Agenten der Kaufmann Wilhelm Pötsch zu 
Weimar zum Haupt--Agenten für das Großherzogthum ernannt worden. 
Unter Rückbezug auf die Bekanntmachung vom 8. Mai d. J. (Seite 104 
des Reg.-Blatts) wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 30. Oktober 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(122] II. Nachdem hinsichtlich des dem Fabrikbesitzer J. H. F. Kienast zu 
Berlin auf einen Heizapparat zum Zwecke der Erwärmung von Eisenbahn-Coupées 
mit erwärmter Luft unter dem 2. November 1872 ertheilten Erfindungs-Patents 
(Reg.-Blatt vom Jahre 1872 Nr. 38) die Frist zur Beibringung des vorschrifts- 
mäßigen Einführungsnachweises um ein weiteres Jahr, also bis zum 2. November 
1874 mit höchster Genehmigung verlängert worden ist, so wird solches andurch zur 
öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 5. November 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(123] III. Zur Entscheidung entstandener Zweifel über den Sinn der Vorschrift 
in §. 6 Nr. 14 des Gesetzes vom 31. August 1865 über Sporteln und Gebüh- 
1873. 38
	        
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