Bericht des gemischten Ausschusses etc. 111
Nacht oder durch Fehlen des Wasserzuflusses den Verkehr auf den Kanälen
unterdrücken. Die Fusionen der obengenannten Kanäle mit den Eisenbahnen
hat man sich energisch widersetzt, und in manchen Fällen hat sich das Parlament
bemüht, der Fusion Bedingungen beizufügen, um die Kompagnien zu
zwingen, dass sie die Kanäle in betriebsfähigem Zustand erhalten, dass sie sie
frei und offen für den Verkehr halten und ebenso, dass sie anderen Kanalgesellschaften
gestatten Durchgangssätze festzusetzen. Diese Bedingungen jedoch
haben meistens gleichmässig versagt, und der gegenwärtige Zustand der
Dinge erscheint so, wie oben beschrieben. Verpflichtungen dieser Art könden
viel leichter von den Eigenthümern des Kanals umgangen, als von den denselben
Benützenden erzwungen werden. Es ist schwer, eine Gesellschaft zur
Aufrechthaltung einer wirksamen Konkurrenz mit sich selbst zu zwingen.
Die Lancashire-Yorkshire-Gesellschaft besitzt einen grossen Theil der Wasserverbindung
zwischen den Lancashire-Städten, uud es ist das Resultat konstatirt,
dass der Kanalverkehr ernsthaft behindert ist.
Im Falle des Worecester Birmingham Kanals, welcher jetzt dem Ausschusse
vorliegt, werden Befürchtungen eines ähnlichen Resultates energisch ausgesprochen,
und obwohl von Seite der Midland Eisenbahngesellschaft angegeben
wird, dass sie beim Ankauf des Kanals kein Interesse gegen die Entwicklung
seines Verkehrs haben kann, ist es auch festgestellt und nicht geleugnet, dass
manche Frachtsätze der Midland Eisenbahn von Cheltenham nach Birmingham,
wo es keine Kanalkonkurrenz giebt, höher sind, als die Sätze derselben Eisenbahn
zwischen Gloucester und Birmingham, wo eine solche Konkurrenz existirt.
Und es ist merkwürdig, dass der Direktor der Midland-Eisenbahn, als er seine
Gesellschaft vor der kgl. Kommission gegen den Vorwurf, dass sie niedrigere
Frachtsätze zwischen Gloucester-Birmingham als zwischen Liverpool und Birmingham
fortsetze, vertheidigte, als Grund die unabhängige Fluss- und Kanalkonkurrenz
anführte, welche zwischen den zwei ersteren Plätzen existirte.
Während die obigen Betrachtungen zeigen, wie wichtig die Konkurrenz
zwischen Eisenbahnen und Kanälen ist, oder gewesen sein könnte, zeigen sie
auch die Schwierigkeit, das, was noch davon existirt, zu erhalten und noch
mehr, das, was bereits entschwunden ist wieder herzustellen. Die weit grösseren
Kapitalien und Hülfsquellen der Eisenbahnen gewähren ihnen grosse Vortheile.
Der Besitz der wichtigsten Kanäle treibt diese Vortheile noch weiter, und das
Resultat ist, dass in manchen Fällen die Kanalgesellschaft um ihre Aktionäre
zu sichern, der Eisenbahngesellschaft entweder den Kanal selbst oder Vereinbarungen
anbietet, durch welche die Konkurrenz aufhört. Unter diesen Umständen
verlangen die Vertreter der Konkurrenz, dass das Parlament seine Genehmigung
solchen Fusionen versagen oder zum Schutze des Publikums Bedingungen
auferlegen sollte. Das Parlament hat natürlich volle Macht Gesetze,
welche solche Fusionen genehmigen, zurückzuweisen, aber dieselben Kräfte,
welche die Eisenbahnen befähigt haben, Kanalgesellschaften zu drücken und sie
so zu Vereinbarungen zu zwingen, werden fort wirksam bleiben, und wenn die
Kanalaktionäre zum Parlament kommen und anführen, dass der einzige Weg
ihr Eigenthum zu retten der ist, ihn von einer Eisenbahngesellschaft kaufen zu
lassen, ist es schwer für jeden Ausschuss die Genehmigung zu versagen. Eben
im Falle des Ayre-Calden-Kanals, dessen Sekretär vor der kgl. Kommission als
Vertheidiger der unabhängigen Konkurrenz durch Kanäle erschien, kommt es