Full text : Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirthschaft im Deutschen Reich. Dritter Jahrgang. (3)

717]  Das  englische  Gefängniß-System.  135

daß  man  beim  Essen  von  fettem  Hammelfleisch  aufstehen  mußte,  um  eine
Dofis  Ricinusöl  einzunehmen!  Man  denke  sich,  Jemand,  der  an  einem
heftigen  Katarrh  leidet,  wird  in  einem  zugigen  Durchgang  ausgezogen  und
muß  zwei  Stunden  auf  den  Arzt  warten.“  Der  „Spectator“  faßt  das
jetzige  englische  Gefängniß  =  System  mit  den  Worten  zusammen:  „Unser
Gefängniß-System  irrt  weniger  aus  Grausamkeit  als  aus  Dummheit.  Denn
es  ist  dumm,  einen  Mann  von  dem  humanisirenden  Einfluß,  der  im  Briefwechsel
  mit  seiner  Frau  und  seinem  Freunde  liegt,  auszuschließen.  Es  ist
dumm,  einen  Menschen,  der  freigelassen  werden  soll,  mit  Handschellen  per
Bahn  nach  London  zu  bringen,  so  daß  er  Gefahr  läuft  erkannt  zu  werden,
wenn  er  in  Freiheit  gesetzt  wird  und  ihn  aufs  Geradewohl  mit  Gefängnißkleidern
  in  die  Welt  zu  setzen,  die  ihn  sofort  als  Sträfling  kennzeichnen.
Es  ist  dumm,  schlechtbesoldete,  unwissende,  gewissenlose  Wärter  anzustellen.
Es  ist  mehr  wie  dumm,  diejenigen,  welche  zum  ersten  Mal  sitzen  müssen,
mit  verhärteten,  wiederholt  Bestraften  zusammenzubringen.“

Diese  Kritik  des  Spectator  ist  von  Wichtigkeit.  Insbesondere  sind
eine  sorgfältigere  Auswahl  und  Aussicht  der  Wärter,  eine  durchgreifendere
Klassifikation  und  Trennung  der  Gefangenen  in  den  Zuchthäusern  und  eine
Umänderung  der  üblichen  hohen  Strafmaße  dringend  nöthige  Verbefserungen.

In  Bezug  auf  die  Grasschafts=  und  Stadtgefängnisse  thut  Folgendes
besonders  noth  (und  sollte  bei  Einführung  neuer  Einrichtungen  vorgesehen
werden):  Eine  durchgreifende  Reduktion  kleiner,  unnützer  Gefängnisse,  eine
starke  Vermehrung  lohnender,  neuer  Beschäftigungsarten,  eine  Fortführung
und  sogar  Ausdehnung  der  Trennung  der  Gefangenen  von  einander  und
Vorkehrungen  zu  noch  effektiverem,  religiösem  und  weltlichem  Unterricht,
sowohl  durch  die  Beamten  als  durch  verständige  freiwillige  Besucher.

Die  nächsten  Jahre  werden  durch  die  Operation  der  Boards  of  Comissioners,
  welche  die  neuen  Gefängnißgesetze  in  Anwendung  bringen  sollen,
zeigen,  ob  wirklich  ein  erheblicher  Fortschritt  in  diesen  und  ähnlichen  Resormen
  gemacht  ist.  Betreffs  der  Zuchthäuser  wird  die  Ernennung  einer
königlichen  Untersuchungskommission  für  die  Wirkung  des  Strafgesetzbuchs
(unter  der  Präsidentschaft  des  Earl  of  Kimberley)  hoffentlich  wenigstens  zu
einigen  Verbesserungen  führen,  die  ja  in  der  Einrichtung  gemeinsamer  Arbeit
so  dringend  nöthig  fsind,  wie  dies  auch  von  einigen  der  Hauptbeamten  in
ihren  Jahresberichten  an  die  Regierung  geltend  gemacht  wird.