Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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und hat alsdann den im Interesse der öffentlichen Sicherheit außer den nachstehen- 
den Vorschriften von ihnen etwa nöthig erachteten besonderen Weisungen Folge 
zu leisten. 
S. 7. 
Behufs des Transports müssen die das Sprengöl enthaltenden Holzkisten auf 
dem Wagen unten und oben mit einer dicken Strohdecke umgeben und so fest ver- 
packt sein, daß ein Scheuern nicht stattfinden kann. Der Wagen muß an der 
Vorderseite in einer schon von weitem erkennbaren Weise mit einer schwarzen Tafel 
versehen sein, welche in weißer deutlicher Schrift die Worte „Sprengöl, Vorsicht“ 
trägt. 
Es ist unstatthaft, Sprengöl mit anderen Gütern auf denselben Wagen zu- 
sammen zu verladen. 
S. 8. 
Im Uebrigen ist beim Transport Folgendes zu beobachten: 
a) Wagen, welche Sprengöl geladen haben, dürfen nur im Schritt fahren. 
Während der Zeit vom Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang muß die 
Fahrt ganz eingestellt werden. Anderes Fuhrwerk und Reiter dürfen 
dieselben nicht anders, als im Schritt passiren. 
b) Die Begleiter eines solchen Wagens haben sich des Tabackrauchens und 
jedes Gebrauchs von Feuer während der Fahrt zu enthalten. 
Die Wagen müssen, wenn sie anhalten, vom nächsten bewohnten Gebäude 
mindestens 1000 Schritt entfernt bleiben. Ist ein langer Aufenthalt, 
insbesondere zum Nachtquartier erforderlich, so darf die Aufstellung der 
Wagen nur an einer von der Orts-Polizeibehörde anf desfallsiges An- 
suchen dazu anzuweisenden Stelle erfolgen. Ein solcher Platz muß min- 
destens 1000 Schritt von dem nächsten bewohnten Gebäude entfernt sein. 
Sind zusammenhängend gebaute Ortschaften zu berühren, so hat der 
Wagen in einer Entfernung von mindestens 1000 Schritt vor denselben 
zu halten, bis von der Orts-Polizeibehörde über den einzuschlagenden 
Weg und sonstige Vorsichtsmaßregeln Bestimmung eingeholt ist. 
Die Durchfahrt durch einen solchen Ort selbst darf nur ausnahms- 
weise gestattet werden, wenn ein Umfahren desselben nach den Lokal- 
verhältnissen nicht thunlich ist. 
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