Contents : Das Völkerrecht systematisch dargestellt.

IV  Vorbemerkung  zur  elften  Auflage.

zogen  hat.  In  allen  diesen  Fragen  bin  ich  der  Darstellung  und  der  Beurteilung
  der  Übergriffe,  die  den  Kriegführenden  im  Weltkrieg  zur  Last
fallen,  nirgends  aus  dem  Wege  gegangen.  Aber  es  war  mein  ernstestes
Bemühen,  in  Inhalt  und  Form  die  wissenschaftliche  Objektivität  nach
meinen  besten  Kräften  zu  wahren.  Ich  bin  mir  wohl  bewußt,  daß  mir
das  nicht  überall  gelungen  ist;  wir  stehen  dem  Selbsterlebten  noch  zu
nahe,  um  es  mit  ungetrübtem  Blick  und  ruhigen  Gemütes  erfassen  zu
können.  Und  ich  weiß  auch,  daB  gerade  aus  diesem  Grunde  mein
Bemühen  an  sich  da  und  dort  Anstoß  erregen  wird.  Ich  werde  solche
Vorwürfe  ruhig  hinnehmen.  Die  gute  Sache  des  deutschen  Volkes  bedarf
  keiner  advokatorischen  Streitschrift,  die  die  Fehler  des  Gegners
vermehrt  und  vergröbert,  die  eigenen  aber  verbirgt  oder  beschönigt.
Und  selbst  wenn  es  anders  wäre:  ein  Lehrbuch  des  Rechts  dürfte  niemals
  vergessen,  daß  es  seiner  Aufgabe  untreu  wird,  wenn  es  in  den
Dienst  einer  Partei  sich  stellt.

Mitten  im  Kriege  ist  es  uns  aber  auch  mit  immer  größerer  Bestimmtheit
  klar  geworden,  daß  die  Zukunft  des  von  kurzsichtigen
Eintagspolitikern  vielverhöhnten  Völkerrechts  gesichert  ist.  Eine  Zukunft,
  die  alles  übertreffen  wird,  was  wir  in  den  letzten  Friedensjahren
zu  hoffen  wagten.  Die  Gedanken,  die  jahrzehntelang  als  utopistische
Träumereien  unbelehrbarer  Schwärmer  verlacht  zu  werden  pflegten,
sind  heute  zum  Programm  der  führenden  Staatsmänner  bei  uns  wie
bei  unseren  Gegnern  geworden:  Ein  Friedensbund  der  Völker  soll  erstehen,
  der  durch  Ausbau  der  internationalen  Schiedsgerichtsbarkeit  die
Beschränkung  der  Rüstungen  ermöglicht  und  damit  die  verhängnisvollste
  Gefährdung  des  Friedens  aus  dem  Wege  räumt.  So  zieht  sich
denn  der  Hinweis  auf  eine  bessere  Zukunft  als  Leitfaden  durch  meine
ganze  Darstellung.  Der  neueingefügte  Schlußparagraph  ($  44)  bemüht
sich,  die  Ergebnisse,  die  der  Weltkrieg  auf  dem  Gebiete  des  Völkerrechts
  gezeitigt  hat,  noch  einmal  in  einheitlicher  Zusammenfassung
aufzuzeigen.  Und  er  klingt  mit  dem  Glaubensbekenntnis  aus,  das  gerade
  dem  Weltkrieg  die  feste  Grundlage  unerschütterlicher  Überzeugung
verdankt:  daß  auch  die  Wissenschaft  des  Völkerrechts  nicht  nur  den
bestehenden  Rechtszustand  zu  schildern  und  aus  seiner  geschichtlichen
Entwicklung  zu  erklären  hat;  sondern  daß  sie  berufen  ist,  die  Bahn
zu  weisen,  die  in  die  Zukunft  führt,  und  an  der  Lösung  der  großen
Probleme  richtunggebend  mitzuarbeiten,  die  den  kommenden  Geschlechtern
  vom  Schicksal  aufgegeben  sind.  Das  Völkerrecht  steht  an  dem
bedeutsamsten  Wendepunkt  seiner  Entwicklung:  da  darf  die  Wissenschaft
  nicht  selbstgenügsam  zur  Seite  stehen;  sie  hat  das  Recht  und
die  Pflicht,  die  Führung  zu  übernehmen.

*  *