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(19|] II. Nachdem von den in unserer Bekanntmachung vom 13. Juni 1871
(Reg.-Blatt S. 118) aufgeführten Mitgliedern des literarischen Sachverständigen-
Vereins der vormalige Ober-Appellations-Gerichtsrath Professor Dr. jur. von Hahn
in Folge seiner Ernennung zum Mitglied des Reichs-Oberhandelsgerichts in Leipzig
und der Geheime Hofrath Professor Dr. Kuno Fischer in Folge seiner Berufung
und Versetzung an die Universität Heidelberg aus dem genannten Sachverständigen-
Vereine ausgeschieden sind, haben Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, an
Stelle der beiden Genannten
den Ober-Appellations-Gerichtsrath Professor Dr. jur. Wilhelm Endemann
in Jena und
den Professor Dr. ph. Karl Fortlage daselbst
zu Mitgliederu des literarischen Sachverständigen = Vereins zu ernennen geruht, was
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Weimar am 8. März 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Justiz.
Stichling.
([20) III. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst geruhet
haben, den Großherzoglichen Bezirks = Direktor Bock zu Apolda auf seinen
Wunsch von den ihm übertragenen Funktionen eines Expropriations = Kommissars
für den Grunderwerb der Weimar-Geraer Eisenbahn innerhalb des Großher-
zoglichen Gebiets zu entbinden und mit diesen Funltionen den Großherzoglichen
General-Kommissions-Nath Palst allhier zu beauftragen, so wird solches hierdurch
zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 11. März 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und JInnern.
v. Groß.
(21] IV. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Ver-
waltungsbereiche der Königlich Preußischen Regierung zu Sigmaringen für einige
zollpflichtige Gegenstände (Wein und Branntwein) bisher noch aufrecht erhaltene
Binnenkontrole auf Grund des §. 125 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli
1869 aufgehoben worden ist.
Weimar am 13. März 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Weimar. — Hof-Buchdruckerei.