Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

32 
(19|] II. Nachdem von den in unserer Bekanntmachung vom 13. Juni 1871 
(Reg.-Blatt S. 118) aufgeführten Mitgliedern des literarischen Sachverständigen- 
Vereins der vormalige Ober-Appellations-Gerichtsrath Professor Dr. jur. von Hahn 
in Folge seiner Ernennung zum Mitglied des Reichs-Oberhandelsgerichts in Leipzig 
und der Geheime Hofrath Professor Dr. Kuno Fischer in Folge seiner Berufung 
und Versetzung an die Universität Heidelberg aus dem genannten Sachverständigen- 
Vereine ausgeschieden sind, haben Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, an 
Stelle der beiden Genannten 
den Ober-Appellations-Gerichtsrath Professor Dr. jur. Wilhelm Endemann 
in Jena und 
den Professor Dr. ph. Karl Fortlage daselbst 
zu Mitgliederu des literarischen Sachverständigen = Vereins zu ernennen geruht, was 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. 
Weimar am 8. März 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz. 
Stichling. 
([20) III. Nachdem Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, gnädigst geruhet 
haben, den Großherzoglichen Bezirks = Direktor Bock zu Apolda auf seinen 
Wunsch von den ihm übertragenen Funktionen eines Expropriations = Kommissars 
für den Grunderwerb der Weimar-Geraer Eisenbahn innerhalb des Großher- 
zoglichen Gebiets zu entbinden und mit diesen Funltionen den Großherzoglichen 
General-Kommissions-Nath Palst allhier zu beauftragen, so wird solches hierdurch 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 11. März 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und JInnern. 
v. Groß. 
(21] IV. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die im Ver- 
waltungsbereiche der Königlich Preußischen Regierung zu Sigmaringen für einige 
zollpflichtige Gegenstände (Wein und Branntwein) bisher noch aufrecht erhaltene 
Binnenkontrole auf Grund des §. 125 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 
1869 aufgehoben worden ist. 
Weimar am 13. März 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
Weimar. — Hof-Buchdruckerei. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.