Full text: Kriegs-Gesetze – Verordnungen und Bekanntmachungen Heft 1 (1)

58 Postalische Bestimmungen. 
Bekanntmachung des Reichspostamts, 
betreffend verstärkte Beschränkungen für den Post=, 
Telegraphen= und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. 
Vom 2. August 1914. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und 
1. Rußland, 
2. Frankreich 
ist gänzlich eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht 
mehr statt. Es werden daher keinerlei Postsendungen nach den angegebenen fremden 
Ländern mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Ein= 
lieferung gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen= und Fernsprechverkehr zu und von diesen 
Ländern ist ebenfalls eingestellt. 
Bekanntmachung des Reichspostamts. 
Vom 4. August 1914. 
Verstärkte Beschränkungen für den Post=, Telegraphen= und Fernsprechverkehr 
mit dem Auslande. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und England ist gänzlich 
eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. 
Es werden daher keinerlei Postsendungen nach dem angegebenen fremden Lande 
mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung 
gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen= und Fernsprechverkehr zu und von diesem 
Lande ist ebenfalls eingestellt. 
Bekanntmachung des Reichspostamts, 
betreffend verstärkte Beschränkungen für den Post=, Tele= 
graphen= und Fernsprechverkehr mit dem Auslande. 
Vom 6. August 1914. 
Der Postverkehr zwischen Deutschland und Belgien ist gänzlich 
eingestellt und findet auch auf dem Wege über andere Länder nicht mehr statt. 
Es werden daher keinerlei Postsendungen  nach dem angegebenen fremden Lande 
mehr angenommen, bereits vorliegende oder durch die Briefkasten zur Einlieferung 
gelangende Sendungen werden den Absendern zurückgegeben. 
Der private Telegraphen= und Fernsprechverkehr zu und von diesem 
Lande ist ebenfalls eingestellt. 
  
Bekanntmachung des Reichspostamts. 
Vom 1. August 1914. 
Da die Reichspostverwaltung eine namhafte Zahl ihrer Beamten zum Feldheere 
teils für den Dienst mit der Waffe, teils zur Wahrnehmung des Feldpostdienstes 
abgegeben hat, werden voraussichtlich an manchen Orten die Beamtenkräfte nicht