Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

33 
Regierungs-Blatt 
Großherzogthun 
Sachsen-Weimar-Eiserack. 
Nummer 6. Weimar. 1. April 1873. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
(22] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, ist dem C. S. Larrabee, zu Frankfurt a./M., ein Erfindungs- 
Patent auf Verbesserungen in der Schuh-Fabrikation, sowie an den dabei ange- 
wendeten Maschinen, Werkzeugen und Apparaten nach Maßgabe der bei dem unter- 
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter 
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der 
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 S. 13— 16) an- 
gegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an ge- 
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden. 
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres- 
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats- 
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum in 
bleibende Ausführung gebracht sei. 
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden 
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 19. Februar 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
Für den Departements-Chef: 
Schmith. 
(23)] II. Der Ersten Deutschen Unfall- und Transport-Versicherungs-Gesellschaft, 
zu Dresden, ist die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzog- 
thum widerruflich ertheilt worden. 
1873. 6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.