33
Regierungs-Blatt
Großherzogthun
Sachsen-Weimar-Eiserack.
Nummer 6. Weimar. 1. April 1873.
Ministerial-Bekanntmachungen.
(22] I. Zufolge höchster Entschließung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß-
herzogs, ist dem C. S. Larrabee, zu Frankfurt a./M., ein Erfindungs-
Patent auf Verbesserungen in der Schuh-Fabrikation, sowie an den dabei ange-
wendeten Maschinen, Werkzeugen und Apparaten nach Maßgabe der bei dem unter-
zeichneten Staats-Ministerium niedergelegten Zeichnungen und Beschreibung unter
allen Voraussetzungen und Bedingungen, sowie mit allen Wirkungen, welche in der
Bekanntmachung vom 3. März 1843 (Reg.-Blatt von 1843 S. 13— 16) an-
gegeben und begründet sind, auf die Dauer von Fünf Jahren, von heute an ge-
rechnet, für den Umfang des Großherzogthums ertheilt worden.
Dieses Patent ist jedoch als erloschen zu betrachten, wenn nicht binnen Jahres-
frist durch ein obrigkeitlich beglaubigtes Zeugniß bei dem unterzeichneten Staats-
Ministerium nachgewiesen wird, daß die fragliche Erfindung im Großherzogthum in
bleibende Ausführung gebracht sei.
Nachdem die desfallsige Urkunde unter dem heutigen Tage ausgefertigt worden
ist, wird solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 19. Februar 1873.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Aeußern und Innern.
Für den Departements-Chef:
Schmith.
(23)] II. Der Ersten Deutschen Unfall- und Transport-Versicherungs-Gesellschaft,
zu Dresden, ist die nachgesuchte Konzession zum Geschäftsbetrieb im Großherzog-
thum widerruflich ertheilt worden.
1873. 6