Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1895. (72)

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dem  unglückseligen  Ministerium  Camphausen  und  seinen  unmittelbaren
Nachfolgern  sah  man  ein,  daß  es  damit  1)  nicht  ging,  und  siellte  die
Dienstzeit  erst  auf  21,  dann  auf  3  Jahre  wieder  her.  Heute  will  man
nur  dabei  stehen  bleiben  und  das  Reserveverhältniß  verlängern,  um  die
Landwehr  zu  schonen,  die  Kavallerie  aber  allerdings  4  Jahre  bei  der
Standarte  lassen.“  —  Bei  dieser  Stelle  ist  nur  zu  bedauern,  daß  man  nicht
erfährt,  was  denn  eigentlich  „nach  dem  unglückseligen  Ministerium  Camphausen“
  2c.  nicht  mehr  ging.  —  Endlich  erfahren  wir  S.  9  den  allgemeinen
  Schwerpunkt,  in  welchem  die  Tüchtigkeit  eines  Heeres  liegt,  wie
folgt:  „Daß  der  Soldat  unter  allen  Umständen  seine  Schuldigkeit  thut,  also
möglicherweise  auch  unter  einem  unglückseligen  Ministerium,  daß  er  also
nicht  als  Söldner  —  obgleich  er  allerdings  doch  einigen  Sold  zum  nothwendigen
  Lebensunterhalt  beansprucht  —  für  sein  Vaterland  sicht,  sondern
für  dasselbe  auch  ohne  Sold  zu  sterben  bereit  ist,  selbst  wenn  es  sich  für
irgend  ein  Ministerium  nicht  lohnen  sollte  zu  sterben.“  „Denn“,  fährt  der
Verfasser  fort,  „wenn  Jemand  anführen  wollte,  daß  der  Soldat  nicht  als
Söldner,  sondern  nur  für  ein  Vaterland  sicht,  für  das  es  sich  lohn  t  zu
fechten  und  zu  sterben,  so  würde  er  eine  jener  unaussprechlich  hohlen  und
platten  Phrasen  von  sich  gegeben  baben,  die  nicht  werth  sind,  sich  dem  so
umendlich  schönen  und  erhebenden  Worte  Vaterland  anzuhängen“.  —

Diese  Stelle  ist  gewiß  schön  und  auch  für  die  Theorie  richtig;  leider
lehrt  aber  Geschichte  und  Praxis,  daß  es  denn  doch  einen  großen  Unterschied
  ausmacht,  ob  der  Soldat  seine  Pflicht  mit  Liebe  und  Begeisterung
thut  oder  nicht;  und  in  dieser  Beziehung  ist  die  Phrase  weder  hohl  noch
platt.  Hier  nur  ein  Beispiel.

Als  der  Adel  in  Frankreich  1789—1792  seine  Vorrechte  immer  mehr
zusammenschmelzen  sah,  erkannte  der  größte  Theil  desselben  sein  Vaterland
  doch  nicht  mehr  für  eines  an,  für  welches  es  sich  lohnte  zu  fechten
und  zu  sterben;  er  zog  es  vor,  feinen  bedrängten  König  und  das  Heer
im  Stich  zu  lassen,  nach  Koblenz  zu  gehen,  sich  mit  dem  Feinde  seines
Vaterlandes,  so  schön  und  erhebend  das  Wort  ist,  zu  verbinden,  und  gegen
  dasselbe  zu  fechten;  alles  dies  nur,  um  die  verlorenen  Vorrechte  und  Privilegien
  auf  diesem  ehrenvollen  Wege  wieder  zu  gewinnen.  In  verschiedenen
  Staaten  und  zu  verschiedenen  Zeiten  hat  man  Aehnliches  vom
Adel  des  Landes  gesehen,  und  selbst  noch  1848  gab  es  Länder,  in  wel-1)

  Nämlich  mit  der  früher  eintretenden  Beurlaubung  zur  Reserve,  mit  den
sogenannten  Landwehr-Rekruten  u.  s.  w.  Diese  letztern  bestanden.  übrigens  schon
längst  nicht  mehr  in  der  Armee.