Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1873. (57)

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[0391 Bekanntmachung 
des Reichskanzler-Amts, betreffend die Gesinde-Dienstbücher. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 28. Februar d. J. sich mit 
einem Vorschlage Preußens einverstanden erklärt, nach welchem fortan die in den 
einzelnen Bundesstaaten rechtsgiltig ausgestellten Gesindebücher in dem gesammten 
Reichsgebiet zur Eintragung von Dienstzeugnissen fortbenutzt werden dürfen. 
Berlin den 10. März 1873. 
Das Reichekanzler= Amt. 
Delbrück. 
Vorstehende Bekanntmachung wird hierdurch zur Beachtung insbesondere Sei- 
tens der betreffenden Behörden des Großherzogthums mit dem Bemerken veröffent- 
licht, daß durch den Inhalt derselben die in §. 9 des Gesetzes vom 20. April 
1839 Seite 244 des Regierungs-Blattes, sowie in der Bekanntmachung der vor- 
maligen Großherzoglichen Landes-Direktion vom 6. Juli 1848 Seite 213 des 
Regierungs-Blatts vorgeschriebenen Erfordernisse für die zulässige Fortbenutzung der 
in andern Deutschen Bundesstaaten rechtsgiltig ausgestellten Gesindebücher im 
Reichsgebiet zwar modifizirt worden, diese Erfordernisse aber in Ansehung des Ge- 
brauchs der von Behörden nicht Deutscher Staaten ausgestellten Dienstbücher in 
Geltung fortbestehen. 
Hierbei werden die betreffenden Polizeibehörden angewiesen, den Inhalt der 
in der Bekanntmachung vom 6. Juli 1848 erwähnten Auszugs-Abdrücke jedem 
auf Grund eines in andern Deutschen Staaten ausgestellten Dienstbuchs im Groß- 
herzogthum zum ersten Male anziehenden Dienstboten bekannt zu machen, auch auf 
Verlangen ein Exemplar der Abdrücke ihm auszuhändigen. 
Weimar am 2. April 1873. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Aeußern und Innern. 
v. Großt. 
Bekanntmachung. 
(40] Mit Beziehung auf die Bekanntmachung vom 1. März d. J. (Reg.-Blatt 
Seite 24) wird hierdurch zur Kenntniß der betheiligten Behörden und des Publi- 
kums gebracht, daß von jetzt an in Behinderungsfällen des mit der Führung des 
Gegenbuchs über die Kasse der General-Kommission betrauten Rechnungs-Revisors 
Eduard Pfefferkorn das Gegenbuch von dem Sekretair der General-Kommission 
Thierbach geführt werden wird.
	        
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