Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

im Orte vorhanden, so ist in dem 
Zeugniß anzufuͤhren, ob sich der Bitt- 
steller dem Unterricht derselben unter- 
zogen habe, ob mit oder ohne Be- 
lohnung. 
5) Der Schul-Inspektor, wie ihm die 
Eingabe zum Beibericht übergeben 
wird, hat gleich nachzusehen, ob nichts 
an den so eben angegebenen Erforder- 
nissen fehle, und sonach die Ergänzung 
anzuordnen, außerdem den Bebbericht 
ohne Verzug zu erstatten. Hat der 
Schul-Inspektor gegen die in der Bitt- 
schrift enthaltenen Angaben nichts zu 
erinnern, so kann er dieses mit we- 
nigen Worten zu erkennen geben. 
Sofort soll er sich über die Bitte 
und den Vittsteller seiner Seits nach 
allen im vorgehenden Paragraphen 
angedeuteten Beziehungen ausführ- 
lich äufern. Insbesondere ist zu be- 
richten, ob der Bittsteller die zum 
fraglichen Dienst notorisch erforderli, 
chen Kenntnisse besiße, dazu nicht 
etwa aus anderen Gründen, z. B. 
wegen krperlicher Gebrechen, untüch- 
tig sey, ob er seine Kenntnisse zu er- 
weitern bemüht gewesen, und worin 
ihm dieses seit der Dienstprüfung be- 
fönders gelungen sey, welche Beweise 
er gegeben habe, daß er dazu die 
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Conferenzen, die Lesegesellschaft, die 
Ortsschul = Bibliotheb, und andere 
Fortbildungs-Anstalten) fleitzig be- 
nüße 2c. 
4) Sowohl in den Zeugnissen, als in 
dem Beiberichte sind Ausdrücke und 
Redensarten, mit welchen man eine 
bestimmte und gewissenhafte Angabe 
der Wahrheit abzulehnen oder zu 
umgehen sucht, z. B. „Es ist keine 
Anzeige oder Klage vorgekommen. 
zu vermeiden. 
Kommt der Bittsteller im Laufe 
eines halben Jahrs um mehrere 
Schuldienste insbesondere ein, so där- 
fen sich die Schul-Commission und 
der Schul-Inspektor kürzer fassen, 
und auf ihre früheren Zeugnisse be- 
rufen, wenn sich indessen keine Ver- 
4Anderung, sey es zum Vortheil oder 
Nachtheil des Bewerbers, ergeben 
hat. 
Sollte es sich in der Folge offenba- 
ren, daß durch Verschweigen, durch 
zweideutige oder gar wahrheitswidrige 
Angaben ein Unwürdiger begünstigt 
wurde, so wird dieses grobe Vergehen 
gegen das dffentliche Wohl eine strenge 
Untersuchung und Bestrafung zur 
Felge haben. 6 
5) Die Bittschriften um Anstellung oder
	        
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