Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

die Behandlung der Dispensationen bon 
Vorschriften der Handwerks-Ordnungen 
betr. 32. " 
19. Studienrath. Die Form der Bittschriften 
um Uebertragung von Lehrsiellen betr. 38. 
20. Katholischer Kirchenrath. Das Camerariat 
im Landkapitel Neresheim betr. 38. 
1. Ministerium des Innern. Errichtung einer 
Marrei zu Schlier, O. A. Ravensburg. 368. 
— Ober-Aussichts-Commission für die Taub- 
stummen= und Blinden-Anstalt. Aufruf 
an Eltern und Gemeinden, zur Benutzung 
der im Sßlinger Schullehrer-Seminar zu 
eröffnenden Taubsiummen-Schule. 45. 
22. Ministerium des Innern. Instruktion für 
die Oberämter, die Anweisung von Wohn= 
sitzen für Heimathlose betr. 34. 
24. Katholischer Kirchenrath. Die Einrichtung 
der Gesuche um Schuldienste, den zu den- 
selben zu erstattenden Beibericht und das 
von der Schul-Commission auszustellende 
Jeugniß betr. 96. 
26. Ober-Aufsichts-Commission für die Taub= 
stummen= und Blinden-Anstalt. Aufforde= 
rung zur Einsendung der tabellarischen 
Vexzeichnisse der taubstummen und bliu- 
den Kinder. 39. 
General-Direktion der K. Württembergischen 
Posten. Bekanntmachung, die Angabe 
des Inhalts und Werths der zur fah- 
renden Post übergebenen Gegenstände betr. 
109. 
29. Steuer-Collegium. Die Verzollung des aus 
dem Kanton Schwyz eingehenden Kirscheu- 
wassers betr. 39. 
25 
50 
12. 
Kriegs-Ministerium. Termin zur Pruͤfung 
für die Aufnahme in die Offiziers= Bil- 
dungs-Anstalt. 45. 
Katholischer Kirchenrath. Das Camerariat 
im Landkapitel Ravensburg betr. t00. 
Februar. 
Ministerium des Innern. Die Bzlobung 
des Oberamtmanns Stängel in Gmünd 
wegen seiner Verdiensie um Kinder-Be- 
schäftigungs-Austalten in diesem Oberamte 
betr. 44. 
Katholischer Kirchenrath. Eine Schulstif- 
tung des verstorbenen Pfarrers Probst in 
Schmiechen betr. 100. 
Jusiiz-Ministerium. Das Resultat der 
LConkurs-Prüfung der Rechts-Candidaten 
im Monat December 1823 betr. 42. 
Ebend. Die Bestellung von a2 geprüften 
Rechts, Candidaten zu Referendären zwei- 
ter Classe betr.
	        
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