Inden, (Forts.)
Sachregister. 1847. 33
bestehen. (§. 24.) 267. — Bedin-
gungen der Nakuralisation. (66.
25 — 28.) 267. 268. — Rechte der
naturalisirten Juden. (§. 29.) 268.
— für diese gelten alle im Abschn. I.
für die Juden der übrigen Landes-
theile enthaltenen Bestimmungen.
(ebend. S. 29.) 268. — Berlust der
Naturalisation. (6. 30.) 268. f. —
nicht naturalisirte Juden. (6s. 31—
33.) 270. — Führung vollständi-
Her Verzeichnisse von deus. und Aus-
sertigung von Certisikaten für die-
selben. (S§s. 31. und 32.) 269. —
auf dieselben sinden die Bestimmun-
gen des Abschnitts I. nur unter be-
sondern Beschränkungen Anwendung.
(ebend. S. 33.) 269. — TLilgung
und Ablösung der Korporations-
Schulben und Berpflichtungen sowol
seitens der naturalistrten als der
nicht naturalistrien Juden nach den
bereits bestehenden Vorschriften und
Anordnungen. (ebend. §. 34.) 270.
Tit. II. Kultus= und Unterrichts-Angelegenheiten der Juden.
Es. 35 —70.) 270—277.
—2
Bestimmungen für alle Landestheile,
mit Ausschluß des Großherzogthums
Posen. (ö§.35 —67.) 270—277.
— Bildung von Synagogen-Ge-
meinden, (Judenschaften) und Syna-
gogenbezirke. (6§. 35 —50.) 270—
273. — Vorstand, Repräsentanten
und deren Stellvertreter für jede
Svynagogengemeinde. (6s.38—50.)
270—273. — Kultuswesen ders.
(656.51—57.) 273. 274. — Auf-
bringung der Kosten. (55. 56. und
58.) 275. — Errichtung einer be-
sondern Kommission zur Beilegung
von Streitigkeiten über innere Kul-
tuseinrichtungen und Zusammentritt
ders. in Berlin, so oft das Bedürf-
niß es erfordert. (66. 53—57.)
274. — Armen- und Kranken-
pflege. (§S. 59.) 275. — Unter-
richtswesen. (6S. 60— 67.) 275—
277. — Aufbringung der Kosten
für dasselbe. (56. 63. und 607.)
276. 277.
Fahrgang 41847.
Jnden, Gorts.)
Abschnirt II. Bestimmungen für das Großherzog-
thum Posen. (ss. 68— 70.) 277.
— Spypnagogen-Gemeinden. (6. 68.)
277. — Kaultus= und Schulwesen,
Armen= und iureeege #K. (68.
69. und 70.) 27
Tit. UI Allgemeine Bestimmungen. (Ss. * )278. —Nie-
derlassung u. Aufenthalt fremder Juben. (§. 71.)
278. — Aufhebung abweichender Gesetze. G. 72.)
278. — Ausflihrung dieses Gesetzes. (. 73.) 278.
Juden, ausländische, zur Niederlassung derf. bedarf es
vor Ertheilung der Naturalisationsurkunde der Geneh-
migung des Ministers des Innern. (G. v. 23. Juli 47.
5. 71.) 278. — ohne eine gleiche Genehmigung dürfen
sie weder als Rabbiner und Synagogenbeamte, noch als
Gewerksgehülfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten
angenommen werden. (ebend. §. 71.) 278. — Scrafen
für die Uebertretungen dieses Verbots. (ebend. §. 71.)
278. — Eintritt bers. in das Land zur Durchreise und
zum Betriebe erlaubter Handelsgeschäfte. (ebend. §. 71.)
278. — in Betreff der Handwerkegesellen bewendet es
sedoch bei den Bestimmungen der Ordre vom 14. Oktbr.
1838. (G. S. Seite 503.) u. der mit auswärtigen Staa-
ten besonders geschlossenen Verträge. (ebend. 8. 71.) 278.
Jndenschaften, siehe Synagogengemeinden.
Jädische Korporationen, einzelne, die über die
Schuldverhältnisse ders. erlassenen Vorschrifren und beson-
dern Anordnungen bleiben bis zur Tilgung dieser Schul-
den in Krast. (G. v. 23. Juli 47. 85. 23. und 34.)
267. 270.
Justitiarien des Kredit-Instituts für Schlesien, Ernen-
nung rechtskundiger Kommissarien u. Assistenten in jedem
Schlefischen Oberlandesgerichts-Bezirke zu solchen. (Allerh.
Dekl. v. 17. Mai 47. Nr. 3.) 229. — Bewilligung
eines Amtssiegels für dies. und Liquid. der Gebühren
und Auslagen seitens ders. nach der Gebühren-Taxe für
Obergerichte v. 23. Angust 1815. (ebend. No. Z.) 229.
Justizbeamte, slehe Unterstützungsfonds für deren
Wittwen und Waisen.
Justizkollegien, Landes-, dens. sind zunächst die
Handelsgerichte untergeordnet. (G. v. 3. Apr. 47. §. 4.)
183. — dieselben haben die Bestätigung der Mitglieder
der letzteren aus dem Handelsstande bei dem Justig=
ministerio nachzusuchen, und demnächst deren Vereidung
und Einführung zu bewirken. (ebend. §. 10.) 184. —
— Berichtserstattung an dies. seitens des Direktors des
Handelsgerichts Üüber die Suspenslon einzelner Mitglie-
ber des letztern vom Handelsstande. (ebend. s. 13.) 184.
— Bildung eines Ehrenraths bei jedem ders. unter den
dustilommiserien, Advokaten und Notarien. (B. v. 30.
Wr.