Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Burgberg, Dekanats Ulm, 
Oeffingen, Dekanats Stuttgart, 
Leinzell, Dekanats Gmuͤnd,. 
Vogt, Dekanats Ravensburg, 
2 
fl. 
-....-. 100 s. 
.. 40 fl. 
. 150 fl. 
Zusammen 4,601 fl. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Die Vollziehung einer in dem F. 24 des Joll-Gesetzes enthaltenen Bestimmung betreffend. 
Nach höchster Entschließung vom 5. Fe- 
bruar 1315 sind unter der in dem ZJollge- 
sebe vom 18. Juli 18246, . z4 Lit. c (Reg. 
Bl. S. 441) ausgesprochenen Freiheit vom 
Eingangszelle far U#r un Auelanbe zu bezic- 
henden Früchte und Weingülten, welche 
gemäß, auch diefenigen Gülten begriffen, 
welche inländische Stiftungen oder Cerpora- 
tionen im Auslande besiten, selbst wenn 
sie nicht gerade Bestandtheile eines inlän- 
dischen Gutes sind. 
Die K. Ober-Zollämter haben sich hie- 
Bestandtheile eines inländischen Gutes aus= nach zu achten. 
machen, der Stattgehabten Verabschiedung Stuttgart den 12. Februar 16-:4. 
Weckherlin. 
Dlenst-SErledigungen. 
Durch den Tod des Obermedicinalraths 
D. v. Klein, ist eine etatsmäßige Asses- 
sors-Stelle bei dem K. Medicinal-Colle- 
gium mit einem Normal-Gehalte von 
Vhoo fl. erledigt worden. Bei Besehung 
derselben wird vorzugsweise auf einen wis- 
senschaftlich gebilderen Wundarzt und Ge- 
burtshelfer Rücksicht genommen werden. 
Die Bewerber haben sich (unter Beob- 
achtung der durch die Bebanntmachung 
vom 235. Juli 18325 Staats- und Regie- 
rungs-Blatt S.578 vorgezeichneten Vor- 
men) binnen vier Wechen bei dem K. Me- 
dicinal-Collegium zu melden.
	        
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