Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Dieses Zubermaß hält zwanzig Kubik= überlassen, die Messung selbst gemeinschaft- 
Schuh ebenen (nicht gehäuftren) Maßes, lich unter sich vorzunehmen, gleichwie es 
und kann in jeder belicbigen Form, am auch lediglich von dem Ermessen der Con- 
bequemsten aber in einem länglicht vier= trahenten abhängr, ob sie sich des vorb.= 
ebigten Gefässe von vier Fuß Länge, zwei schriebenen Normalmaßes bedienen, oder 
Fus Breite und dritthalb Fuß Tiefe, oder überhaupt nach Wagen, Karren, Säcken 
in einem chlindrischen Gesaässe von drei u. s. w. kaufen und verkaufen wollen. 
Fuß Weite und zwei Fuß acht Zoll drei Die K. Oberämter werden angewiesen, 
Linien (Decimalmaaßes) Tiefe dargestellt dafür beforgt zu seyn, daß bis zum letzten 
werden. April des laufenden Jahrs in jeder Ober- 
Mit dem Pfechten solcher Kohlen-Maße amts-Stadt ein solches Normal-Kohlen- 
ist es wie mit dem Pfechten anderer ähn- Maß aufgestellt werde, damit die übrigen 
licher Maße zu halten, weßhalb auf die Amts-Orte ihre Kohlen-Maße nach den 
Maßordnung vom 50. November 1306 ver- örtlichen Bedürfnissen darnach verfertigen 
wiesen wird. « und berichtigen lassen können. 
Den Käufern und Verkäufern bleibt Stungart den 15. Februar 18-:5. 
Schmidlin. 
b) Verleihung der goldenen Verdienst-Medaille an den Schultheißen Seible, von Rutesbeim, 
Oberamts Lronberg. 
Seine Königliche Majestai haben welche demselben unter dem 15. d. M. durch 
vermöge höchster Entschliesiung vom 6. d. den Vorstand der Regierung des Reckar- 
M. dem Schultheißen Seible, von Rutes= kreises in dem versammelten Regierungs- 
heim, Oberamts Leonberg, aus Veranlase Collegium feierlich zugestellt worden ist. 
sung seines bevorstehenden Amts-Jubel- Höchstem Befehle zu Folge wird diese 
festes in gnadigster Anerkennung der vor= ehrende Auszeichnung dieses würdigen Orts- 
züglichen Verdienste, die er sich im Laufe Vorstehers hiemit zu öffentlicher Kenns- 
seiner Amtöfsaährung um die Gemeinde urlß gebracht. 
Rutesheim erworben, die goldene Verdienst- Stuttgart den 18. Februar 18-5. 
Medaille in Gnaden zu verleihen geruhr, Schmidlin.
	        
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