fuͤr die zweite Aufnahme in diese Anstalten
eine außerordentliche Prüfung gehalten
wird, bei welcher bie geeigneten Gymnasia-
sten des dritten obern Kurses am Montag
den 2B. März, und die des zweiten Kurses
am Mittwoch den 6. April Vormittags um
nUhr auf der Kanzlei des K. katholischen
Kirchenrath' zu erscheinen haben.
Die im K. 6 der organischen Bestimmun-
gen vorgeschriebenen Aufnahms-Gesuche,
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mit den erforderlichen Belegen und dem
Beiberichte, sind vorher einzuschicken, oder
diesmal wenigstens mitzubringen.
Rücksichtlich der Termine für die Nuf-
nahms-Gesuche und Prüfungen der zwei
nächsten Kurse sowohl im laufenden Jahr
als fortan bleibt es bei der Vorschrift &.6
der organischen Bestimmungen.
Stuttgart den 1. März 18-5.
Camerer.
5. Des Studienraths.
Bekanntmachung der zu akademischen Studien ermächtigten Jünglinge.
In Folge der in diesem Monat vorge-
nommenen Prüfungen für das akademische
Studium höherer Missenschaften sind we-
gen unz der Kenntnisse vom Studium
der evangelischen Theologie 1o, von dem der
Rechts-Wissenschaft 4, von dem der Medicin
6, von dem der höhern Chirurgie 3, von
dem der Kameral- Wissenschaft :, von dem
der VForst- Wissenschaft = vor der Hand
zurückgewiesen, folgende 33 aber zu aka-
demischen Studien ermächtigt worden:
Zum Studium der evangelischen
Theologie ausserhalb des Seminars:
1) Carl August Fischer, Sohn des ver-
storbenen Saifensteders in Tübingen.
à) Christoph Friedrich Martin, Sohn des
verstorbenen Goldarbeiters in Giengen.
5) Johann Georg Werner, Sohn des
Stiftungs-Pflegers in Bondorf.
Zum Studium der Rechts-Wissen-
schaft:
1) Ernst Heinrich Haßler, Sohn des
Stadtraths in Ulm.
#) Albert Heß, Sohn des verstorbenen
Cameral-Verwalters in Neuenstadr.
5) Friedrich Kaußler, Sohn des Pfar-
rers in Oberroth.
4) Carl Ludwig Kretschmar, Sohn des
Ober-Tribunalraths, Oberamts-Rich-
ters in Rottenburg.
5) Ludwig Muff, Sohn des Regierungs-
Raths, Ober-Amtmanns in Ulm.
6) Johann Repomuk Wocher, Sohn des
Schultheißen in Neutrauchburg.