Martens, dreimal wöchentlich, um 3 oder
5 Uhr, derselbe.
Geschichte des deutschen Rechts,
mit häufiger Benutzung der drei ersten
Bände von Eichhorns deutscher Staats-
und Rechts-Geschichte, Prof. D. Rogge,
fünfmal um : Uhr.
Württembergisches Privat-Recht,
fünfmal wochentlich, um = Uhr, Prof. D.
Wachter.
Gemeines und württembergisches
Straf-Recht wird, nach Feuerbach,
fünfmal wöchentlich, um 3 Uhr lehren
Vice-Direktor v. Weber.
Kirchen-Recht, gemeines, mit Be-
nutung von Walthers Lehrbuch, zweite
Aueg. 183:5 und württembergisches,
fünfmal wöchentlich, um 3 Uhr Prof. D.
Rogge.
Eivil-Prozeß, nach eigenem Grund-
risse, um # Uhr, oder zu einer andern
bequemen Stunde, sechsmal wöchentlich,
mit welchem Colleglum er auch, wenn es
gewünscht wird, in wöchentlich drei oder
vier besondern Stunden praktische gericht-
liche und relatorisch Uebungen verbinden
wird, Prof. D. v. Malblank.
Gemeinen und württemberzgi-
schen Cioil--Prozeß, nach Martin, sechs-
mal wöchentlich, um 7 Uhr, Prof. D.
Scheurlen.
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Die sammarischen Prozesse, mit
Einschluß des gemeinen und württember=
gischen Concurs-Verfahrens, näach
Martin, dreimal wöchentlich, um F Uhr
oder zu einer andern bequemen Stunde,
Prof. D. Michaelis.
Gemeinen und württembergi-
schen Straf. Prozeß wird, nach Mar-
tin, in Verbendung mit praktischen Uebun-
gen, viermal wöchentlich, um drei Uhr auf.
Verlangen vortragen Prof.D. Scheurlen.
Vorlesungen über gehbrige Besorgung
der Geschäfte der frejwilligen Ge-
richtsbarkeit ist auf Verlangen fünf-
mal wöchentlich, von 8—o9, zu halten be#-
reit Pupillen= Rath Jeitter.
Wegen Kirchen-Recht s auch Theo-
logle.
Gerichtliche Medicin
kunde.
s. Heil-
Heilkunde.
Mineralogle, Botanik, Zoolo=
gie, Chemie, #. bei den Naturwiffen-
schaften.
Anatomie des menschlichen Koͤrpers
wird Prof. D. Chr. J. Baur Morgens
ven 6—7 Uhr vortragen.
Vergleichende Anatemie wird
Prof. D. Rapp von 3—9 Uhr lehren-
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