Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Ordens-Verleihung. 
Seine Königliche Majestär haben 
dermöge gnädigsten Dekrets vom 5. Febr. 
d. J. an den Ordens-Vice-Kanzler, dem Frei- 
herrn v. Dietrich in Wien, wegen sei- 
ner der Regierung geleisteten wesentlichem 
Dienste, das Commenthur-Kreuz des Or- 
dens der Württembergischen Krone zu. 
verleihen geruht. 
Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben 
vermöge höchster Entschließung vom 3. d. M. 
dem Vorstande des K. Medicinal-Colle- 
gium, Ober-Regierungs-Rath v. Wal- 
ther, den Titel und Rang eines wirklichen 
Collegial-Direktors gnädigst verliehen. 
Unter dem :. d. M. erhielt der auf die 
katholische Pfarrei Göffingen, Oberamts 
und Dekanats Riedlingen, ernannte Kaplan 
Blaicher, von Buchau, die Königliche Be- 
sttigung. 
II. Verfügungen der Departemen ts. 
A.) Des Justiz-Departements: 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Termin zu Vornahme der nächsien Semeser-Prüsung der Justiz-Reserendäre. 
Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter 
Elasse, welche in Gemäßheit der öffentli- 
chen Aufforderung vom :. December 1324 
(Reg. Bl. S. 952) sich zu der zweiten 
Dienst-Prüfung angemeldet, und, nach 
urfolgter Zulassung zu derselben, ihre Pro- 
be-Arbeiten in der festgeseßten Frist über- 
geben haben, werden hiedurch benachrich- 
tigt, daß im Monat Mai d. J. ihre Prü- 
fung bei dem K. Ober-Tribunal vorge- 
nommen werden wird, und sie dabei in 
drei Abtheilungen zu erscheinen haben. 
Die erste Abtheilung besteht aus den 
Referendären: 
Sattler, 
Heigelin, 
Dünger, 
Hetsch, 
Schwarzmann, 
Abeille, 
d. Steinberg. 
Die zweite Abtheilung aus den Re- 
ferendaren:. 
Lang, 
Joseph Freiherr v. Linden, 
Carl Freiherr v. Linden, 
Schäfer, 
Bausch,
	        
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