Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Vorschrift, welche die Verhütung einer 
Ueberfüllung der blinischen Anstalt und 
einer Beschädigung der Stadt-Kassen vo#n 
Tübingen durch die Verpflegungs = Kosten 
einzelner Schwangeren zum Zweck hat, 
findet man sich veranlaßt, die K. Oberäm- 
ter an die Befolgung derselben mit dem 
Anfögen ernstlich zu erinnern, daß Schwan- 
geren, welche die Aufnahme in die klinische 
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Anstalt zu spät nachsuchen wollen, das zu 
dem Aufnahme= Gesich erforderliche ober- 
amtliche Zeugniß nicht mehr ausgestellt 
werden dürfe. Die akademische Behörde 
ist angewiesen, von den künftig etwa vor- 
kommenden Uebertretungen dieser Vor- 
schrift Anzeige zu machen. 
Stuttgart den 2z. April 1825. 
Schmidlin. 
C.) Des Departements der Finanzen: 
Des Finanz-Ministerium. 
Bekanntmachung der Rechnungs-Ergebnisse von der Pensions-Austalt für die Hinterbliebenen der 
Civil-Staatsdiener. 
In dem Geseß über die Verhältnisse der 
Civil, Staatsdiener vom 38. Juni 18z1. 
K. 41— 4 ist in Absicht auf die Bildung 
eines eigenen Pensions-Fonds für die 
Wittwen und Waisen jener Diener be- 
stimmt, daß die Hälfte der von den Be- 
theiligten zu erhebenden Einnahmen zu 
elnem Capital, dessen Zins-Ertrag wieder 
zum Capital zu schlagen ist, angelegt, die 
andere Hälfte aber zu den durch die Anstalt 
begründeten Ausgaben verwendet, und 
der zu Deckung der letteren erforderliche 
weitere Betrag von der Staatskasse in so 
lange zugeschossen werde, bis die Anstalt 
diejenige Selbstständigkeit gewonnen haben 
wird, daß sie die ihr obliegenden Ausga- 
ben ganz aus eigenen jährlichen Einnah-= 
men bestreiten kann. Es soll daher über 
die auf diese Pensions-Anstalt sich bezie- 
henden Einnahmen und Ausgaber bei der 
Staats, Hauptkasse abgesonderte Rechnung 
geführt und deren Ergebniß von Jahr zu 
Jahr öffentlich bekannt gemacht werden. 
Nachdem nun die Rechnungen der Pen- 
sions-Anstalt von den drei ersten Jahren 
1. Juli 1834 von der Ober-Rechnungs- 
Kammer geprüft werden sind; so werden 
die Ergebnisse derselben durch den nach- 
folgenden Auszug den BVetheiligten zur 
Kenntniß gebracht. 
Stuttgart den 12. April 13:5. 
Weckherlin.
	        
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