Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Dienst-Erledigungen. 
1) Die Bewerber um die erledigte evan- 
gelische Pfarrei Clever= Sulzbach, 
Didcese Neuenstadt, mit 560 Kirchen- 
Genossen, und einem Einkommen von 
495 fl. nach Stats-Preisen, so wie 
2) diejenigen um die evangelische Pfar- 
rei Engstlatt, Disßcese Balingen, mit 
Joo Pfarr-Genossen und einem Einkom- 
men von 51: fl. nch Etats-Preisen, 
und 
3) die Bewerher um die erledigte evan- 
gelische Pfarrei Oßweil, Dichcese Lud- 
wigsburg, mit 2400 Kirchen. Genossen, 
und einem Einkommen von 655 fl. nach- 
Ectats-Preisen, haben slch innerhalb drei. 
Wochen bei dem evangel. Consistorium zu 
melden. Der künftige Parrer zu Oßweil 
wird mit der Besorgung des evangelischen. 
Gottesdienstes und der Seelsorge im Ar- 
beitshause zu Ludwigsburg, gegen eine 
widerrufliche Belohnung, von dem K. Ju- 
stiz-Ministerium beauftragt werden. 
4) Die katholische Pfarrstelle in We- 
sternhausen, Oberamts Künzelsau und 
Dekanats Amrichshausen, wird wieber be- 
setzt werden. Sie begreift außer dem Parr- 
orte drei Weiler und die in den nächstgele- 
genen evangelischen Orten wohnenden Ka- 
choliken, zusammen 919 Pfarr-Genossen. 
Das Einkommen belauft ssch an Güter- 
nußen, Klein-Zehenten, Besoldungen und 
Gebühren auf 670 fl. Die Geistlichen, 
welche sich um diese Stelle insbesondere be- 
werben wollen, auch zur Uebernahme des 
Kammerariats und des Schul-Inspektorars 
geeignet sind, haben ihre Bittschriften vor- 
schriftmätzig binnen vier Wochen an den 
katholischen Kirchenrath einzuschicken. 
5) Durch den Tod des Oberamts,Arztee. 
D. Vogel zu Saulgau ist die dortige 
Oberamts--Arzts-Stelle in Erledigung ge- 
kommen, mit welcher ein Gehalr von Zo0o fl. 
aus der Staats-Kasse und 160 fl. aus den 
betreffenden Korporations-Kassen nebst 
einer Pferds-Ration und dem gewöhnlichen 
Schreibmaterialien-Aversum verbunden ist. 
Die Bewerber um diese Stelle haben sich 
unter Beobachtung der in der Ministerial- 
Verfügung vom 25. Juli 1825 (Staats- 
und Reg. Blatt S. 578) vorgezeichneten 
Formen binnen vier Wochen bei der Re-) 
gierung des Donau-Kreises zu melden. 
Am 14. d. M. find die Rechrs-Erkenntnisse vom Monat Februar d. J. ausgegeben worden.
	        
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