Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

haupt alle im Jahre 1804 geborne Juͤng- 
linge, denen keine besondere Ladung zu- 
kommen sollte, hierdurch oͤffentlich vorge- 
laden werden. 
Fuͤr diejenigen, welche nicht erscheinen, 
wird das Loos durch Andere gezogen, und 
von Jedem, der es unterlaͤßt, die Befreiung 
von der Aushebung, die ihm zu statten 
kommt, entweder selbst oder durch Andere 
bei seinem Oberamt anzufuͤhren, wird 
vorerst angenommen, daß er keine Be- 
freiung anzusprechen habe. 
Da nun die vorlaͤufige Pruͤfung der 
Befreiungsgruͤnde den Zweck hat, die 
Militaͤr-Pflichtigen uͤber das, was ihnen 
zu beweisen obliegt, zu belehren, so haben 
die Nichterscheinenden sich selbst zuzuschrei- 
ben, wenn sie, aus Mangel an dieser Be- 
lehrung, sich an dem ihnen obliegenden 
Beweise versäumen würden. 
Stuttgart den 10. Januar 16-5. 
Kapff. 
E.) Der Organisations-Vollziehungs-Commission. 
Die Einsendung der tabellarischen Berichte der Mitglieder vom Schreiber-Stande betreffend. 
Da die in dem Aufrufe der Organisa- 
tions-Vollziehungs -Commission vom 22. 
November v. J. an die geprüften und nicht 
definitio angestellten Mitglieder vom 
Schreiber= Stande festgesehte Frist von 
sechs Wochen zur Angabe ihrer persönli- 
chen Verhältnisse nunmehr abgelaufen 
ist; so wird hiemit zu allgemeiner Kennt- 
niß gebracht, daß vom heutigen Tage an 
keine dergleichen Eingaben mehr angenom- 
men werden. 
Stuttgart den 10. Januar 1875. 
Maucler. 
Dienst-Erledigungen. 
Durch die Beförderung des Sekretärs 
Gaul ist bei der Regierung des Jart-- 
Kreises eine Sekretärs-Stelle mit dem 
normalmäßigen Gehalre von ZBoo fl. in Er- 
ledigung gekommen. Die Bewerber um 
dieselbe haben sich binnen vier Wochen 
bei der gedachten Kreis-Regierung zu 
melden.
	        
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