bei dem K. Justiz-Ministerium um so ge-
wisser einzureichen, als im Falle der Nicht-
einhaltung dieses Termins der Nachlheil
des Ausschlusses von der nächst bevorste-
henden Semester-Prüfung für die Säu-
migen unfehlbar eintreten würde. Den
zu dieser Prüfung zugelassenen Reseren-
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dären werden sodann von der Prüfungs-
Commission des K. Ober-Tribunals die zu
Ausarbeitung der Probe-Relationen er-
forderlichen Akten ohne Verzug zugestellt
werden.
Stuttgart, den r. Juni 1825.
Für den Justiz-Minister:
v. Otto.
B.) Des Departements des Innern:
Des evangelischen Consistorium.
a)Milde Stiftung.
Der schon im Jahre 1804 verstorbene
Helfer Härter in Brackenheim hat mit
seiner Ehegattin in einem auf der Leßtern
Tod kürzlich eröffneten Testamente vom
25. Mai 1601 verordnet, daß zu Verbes-
serung des dortigen Diakonat-Einkommens
von seinen hinterlassenen liegenden Gütern
3 Bril. Morgen Weinberg und 13 Vrtl.
Wiesen dem Diakonat daselbst als Besol-=
dungs-Güter zugetheilt werden sollen.
Diese Stiftung wird für den Zweck des
öffentlichen Anerkenntnisses hiemit zu all-
gemeiner Kenntniß gebracht.
Stuttgart, den :4. Mai 13-5.
Wachter.
b) Terminc für die Concurs-Prüfungen der Schullehrer, Provisoren und Ineipienten.
Sämmtliche Schullehrer, Provisoren
und Ineipienten evangelischer Confession,
welche vor Georgii dieses Jahrs um Zu-
lassung zur Concurs-Pruͤfung gebeten ha-
ben und nicht durch besondere Erlasse ab-
gewiesen worden sind, werden hiemit auf-
gefordert, und zwar: die Schul-Inciplen-
ten der Generalate Heilbronn, Ulm, Lud-
wigöburg und Tübingen, den #13. Juni,
und die Incipienten der Generalate Hall
und Reuttlingen, so wie sämmtliche Schul-
lehrer, welche sich um die Prüfung auf
Beförderung gemeldet haben, den 15. Juniz;
die Schul. Provisoren der Generalate Heil-
bronn, Ludwigsburg und Ulm, den 16.
Juni, und die der übrigen Generalate