Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Nro. 25. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 20. Juni 1825. 
Inhalt. 
Verfügungen der Departements. Brandschadens-Umlage. — Die Belohnung und Belobung mebrerer Landjäger 
betreffend. — Beseßung einiger Patronat-Pfsarreien. — Bekanntmachung, die Forderüngen, wrlebr an die Candidaten 
des akademischen Studiums der Staats-Wissenschaften bei der Prüfung gemacht werden, berrefend. — Aufnahme 
eines ausüubenden Arztes. — Die Ausnahme in die Taubstummen= und Vlinden-Anstalt in Gmünd und die Kosten 
des Unterrichts und der Verpflegung in derselben betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
I. Unmittelbare K önigliche Dekrete. 
Keine. 
[lI Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern: 
1. Des Ministerium des Innern. 
a) Brandschadens-Umlage. 
Die seit der lehten Brandschadens-Um- 
lage vom 2. Juli v. J. eingetretenen Brand- 
Unglücksfälle haben den Betrag jener 
Umlage nicht nur erschöpft, sondern sogar 
bedeutend überschritten, und hiedurch die 
Nothwendigkeit einer neuen Umlage her- 
beigeführt. 
Durch höchste Entschließung vom #1. d. M. 
ist daher eine neue Umlage von fünf Kreu- 
zern auf roo fl. Gebäude-Anschlag mit der 
Bestimmung angeordnet worden, daß die 
erste Hälfte auf den r. September d. J., die 
andere Hälfte aber auf den 1. Januar 
künftigen Jahres eingellefert werde.
	        
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