Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

399. 
Nro. 27. 
Regierungs = Blatt 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch, den 6. Juli 1825. 
Inhalt. 
Unmittelbare Königl. Dekrete. Die Titulaturen im Königl. Hause betreffend. — Ordens-Verleihungen. — 
Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Deparkements. cchenschaft über die Verwaltung der allgemeinen Brandschadens-. 
Versicherungs-Kasse für das Jahr :6 7/1. — Den Besuch der Landes- Universitaͤt betreffend. — Zechenschafts- 
Bericht der Hulfs-Kasse für die Jahre :3/1., 13 // und 10 3/4. 
Dienst: Erled hungen. ’ 
  
  
L Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A.) Königliche Verordnung. 
Die Titulaturen im. Königl. Hause betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Wirttemberg. 
Da Wir Uns bewogen gefanden haben, Die Prinzen und Prinzessinnen von 
in der Tirulatur der Prinzen und Prin- den Nebenlinien der von Unseres 
zessinnen von den Nebenlinien Unseres Herrn Vaters, des verewigten Kö- 
Herrn Vaters, des verewigten Königs nigs Majestät, gebildeten Haupt- 
Majestät, eine Veränderung eintreten linie führen den Titel: „Herzoge und 
zulassen; so verordnen und verfügen Wir, Herzoginnen zu Württemberg“, und 
wie folgt: erhalten das Präkilat: Hoheit--
	        
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