Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

tigung des katholischen Kirchenraths 
erhalten habe, sich dem katholischen 
Schullehrer-Stande widmen zu duͤr- 
fen, und 
b) daß er hieranf wenigstens zwei Jahre 
auf seine Vorbildung bei einem Muster- 
lehrer oder bei einer lateinischen oder 
Real-Schule verwendet habe. 
K. 17. 
Der wirklichen Aufnahme in das Se- 
minar geht eine zweite Prüfung voraus, 
welche im Monat Mai jeden Jahrs vor- 
genommen wird. 
Der Candidat, der die Aufnahme sucht, 
hat deshalb in der ersten Hälfte des Mo- 
nats April eine von ihm selbst geschriebene 
und von seinem Vater oder Pfleger mit- 
unterschriebene Bittschrift dem Schul-In- 
spekror seines Wohnorts zu übergeben. 
Die Bittschrift muß enthalten: 
1.) den vollständigen Namen, den Ge- 
burtsort und Oberamts. Bezirk und 
den Geburtstag des Bittstellers, 
:#.) den Namen, Stand und Wohnort 
des Vaters, und, wenn dieser ge- 
storben ist, auch des Pflegers, 
3.) die Angabe, auf welche Weise der 
Bittsteller die Kosten seines Aufent- 
halts im Seminar bestreiten wolle, 
4.) eine gedrängte Erzählung seiner Bil- 
dungs-Geschichte, (namentlich welche 
Elementar-Schule er einst besucht, 
und wie er sich später für den Semi- 
nar-Kursus vorbereitet habe.) 
Sodann muf derselben beigelegt werden: 
-a) eine Urkunde vom Gemeinderathh sei- 
nes Wohnorts darüber, daß der Zg- 
ling die Kosten des Aufenthalts am 
Seminar entweder aus eigenen Mit- 
teln oder mit Beiträgen von der Ge- 
meinde, von Stiftungen oder anderen 
Wohlthätern zu bestreiten im Stande 
sey, 
aufierdem, wofern der Candidat seine 
Vorbereitung nicht bei einem Muster- 
lehrer gemacht hat, 
aa) ein Taufschein, und 
bb) ein verschlossenes Zeugniß des 
Lehrers an der lateinischen oder 
Realschule, an welcher sich der 
Candidat vorbereitete, über Sit, 
ten und Fortschritte. 
15. 
Die Entscheidung uͤber die Aufnahme 
kommt dem katholischen Kirchenrath zu. 
6. 1. 
Der Eintritt der neu aufgenommenen 
Zöglinge findet am 23. Juli des betreffenden 
Jahrs, und, wenn dieser auf einen Sonn- 
tag fällt, am z. desselben Monats Statt. 
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