Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Nro. 31. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Montag, den 8. August 1825. 
Inhalt. 
Königl. Dekrete. Bewilligung zu Annahme cines freinden Ordens. — Dienst-Nachrichten. 
VPerfügungen der Departements. Vorschrift in Betreff der Flußbauten, in Beziehung auf die Sperrung 
der Wasser-Straben. — Verfügung, die künftige Form der Dienst= und Pachts= Cautioncn betreffend. 
Dienst-Erledigungen. 
— — 
I. Unmittelbare Königliche Dekreti:. 
A.) Betilligung zu Annahme eines fremden Ordens. 
S. ine Königliche Majestät haben laubniß ertheilt, den von des Königs von 
unter dem 3B. v. M. dem Königl. Kammer= Preußen Mgajestät ihm verliehenen Jo- 
berrn Carl v. Kniestedt-Schaubeck zu hanniter-Orden zu tragen. 
Kleinbottwar auf sein Ansuchen die Er- 
B.) Dienst-Nachrichten. 
Seine Königliche Majestät haben gen, in die Zahl der Rechts-Consüulenten 
dermöge höchster Entschließung rom 50. aufzunehmen geruht. — Derselbe hat 
v. M. den Referendär erster Classe, Carl Calw zu seinem Wohnort gewählt. 
Friedrich Schwarzmann, von Tübin- Sodann haben Höchstdieselben ver-
	        
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