Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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mit meiner Ehegattin in gesehlicher und rechtsbräftiger Form einlegen soll: 
So seten wir folgende Llegenschaften, und zwar ich der Ehemann 
amnd ich die Ehefrau 
der K. Staats-Casse zu öffentlichen Unterpfändern mit der rechtlichen Wirkung ein, 
daß dieselbe wegen aller liquiden Forderungen, welche sie an mich, den Ehemann, 
wegen melner Amts= und Cassen-Verwaltung von nun an zu machen haben möchre, 
diese Pfänder anzugreifen, und sich davon um Hauptsumme, Zinsen und Kosten bis 
zum vollen Betrage der Camionssumme bezahlt zu machen befugt sepn soll. 
Zugleich verbinde ich, die mitunterzeichnete Ehefrau, mich noch besonders, für 
alle aus der Verwaltung meines Ehemannes herrührende Forderungen der K. Staats- 
Casse, auch wenn diese Forderungen die oben bestimmte Cautions-Summe, oder den 
Werth der von mir bestellten Pfänder übersteigen sollten, als Princlpal, Schuldnerln 
mit der Wirkung zu haften, daß es in der Wahl der K. Staats-Casse stehen soll, 
welchen von uns dieselbe um die ganze Forderung belangen will. In dieser Bezie- 
bung habe ich, mit Beistand meines Kriegs-Vogts, auf die besondere Rechts-Wohl- 
thaten meines Geschlechts, vermöge welcher die Verschreibungen der Ehefrauen für 
tbre Männer nichtig sind, vor (dem Gemeinderath, oder einer Deputation der Untes- 
pfands-Behörde) ausdrücklich Verzicht geleistet, auch den Orts-Vorstand (Oberamts-= 
Richter) ersucht, die Aechtheit dieser meiner Bürgschafts, Verschreibung zu Bewirkung 
eines allgemeinen Vorzugerechte.3 auf meinem Vermögen für die K. Staats, Casse 
noch besonders zu beurkunden. 
Alles kraft unserer Unterschriften 
den 
(Unterschriften der Cadenten) 
Die Aechtheit der Umerschriften bezenge sch mit der Bemerkung, daß die Ehefran 
in Gemäßheit der Bestimmung des Prioritärs-= Gesetzes, Art. 15 eingewilligt habe,
	        
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