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die Aechtheit ihrer vorstehenden Bürgschafts-Verschreibung zu Bewirkung eines allge-
meinen Vorzugsrechts für die K. Staats-Casse auf ihrem Vermögen beurkunden zu
lassen, und daß dieselbe mir persdnlich bekannt seye.
Schaltheiß (Oberamts „ Richter)
Wir, die unterzeichneten Mitglieder der Unterpfands -Behörde zu N (Ober-
amts-Bezirks X) beurkunden hiemit, daß
1) der Kriegs-Vogt der Ehefrau nach unserem Protokolle Seitet . . be-
HKatigt worden;
2) die Ehefrau auf die, in der Cautions-Urkunde bemerkte Weise auf ihre be-
sondere weibliche Rechts-Wohlthaten nach vorgängiger Belehrung über dieselbe
Verzicht geleistet hat;
5) daß die Caventen als Eigenthümer der vorhin beschriebenen Güter in die
Güter-Bücher eingetragen sind, und wir hiebei keinen Anstand gefunden haben
(oder, daß sie dessen Eigenthum durch den Kauf-Brieß, durch die Theilungs-
Akten, nachgewiesen haben); daß
4) soweit wir aus unseren Unterpfands = und Güter-Büchern ersehen konnten,
die vorstehende Güter noch nicht im Besondern öffentlich verpfändet sind, und
daß auf denselben auch kein Eigenthums= Vorbehalt, oder kein anderes die
Sicherheit des Gläubigers gefährdendes Recht haftet;
(oder, daß auf diesen Gütern, soweit wir aus den Unterpfands= und Gü-
ter-Büchern ersehen lonnten, nur folgende öffentliche Unterpfands= oder
andere vorzüglichere Rechte haften u. s. w.) daß ferner
5) nach den von uns in Erwägung gezogenen übrigen Verhältnissen des Schuld-
ners dieser Verpfündung nicht im Wege steht; daß endlich
6) der oben bemerbte Anschlag der Güter von uns nach den laufenden Preisen
mit Gewissenhafeigkeit gemacht worden ist; daher wir
5) diese Unterpfands-Vestellung bei versammelter Unterpfands-Vehörde beschlos-
sen, auch diesen Beschluß sogleich durch Eintragung der Unterpfänder in un-