Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Pfarrorte ein Dorf und einen Hof samt 
Muͤhle, zusammen mit 588 Pfarr-Genos- 
sen. Das Einkommen belauft sich an Guͤ- 
ternußen, Zehenten, Grund-Gefällen und 
Gebühren auf voo fl. Die Geistlichen, 
welche sich um diese Stelle insbesondere be- 
werben wollen, haben ihre Bittschriften 
vorschriftsmäßig binnen vier Wochen an 
den katholischen Kirchenrath einzuschicken. 
5) Die erledigte katholische Kaplanei in 
Boduegg, Oberamts und Dekanats Ra- 
452 
vensburg, hat ein Einkommen an Guͤter- 
Ertrag, Zehenten, Grund-Gefällen, Kapi- 
tal-Zinsen, Besoldungen und Gebühren 
von 430 fl. Die Geistlichen, welche sich um 
diese Stelle insbesondere bewerben wollen, 
haben ihre Bittschriften vorschriftsmäßig 
binnen vier Wochen bei dem katholischen 
Kirchenrath einzureichen. 
4) Durch den Tod des Försters Lindner 
ist das Revier Neuenstadt in zweiter Classe 
erledigt worden. 
Am 4. d. M. sind die Rechts-Erkenntnisse vom Monat Juni d. J. ausgegeben worben.
	        
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