Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

31 
Nro. 4 
Regierungs-Blatt 
fuͤr das 
Koͤnigreich Wuͤrttemberg. 
  
Mittwoch, den 26. Januar 1825. 
In halt. 
Verfügungen der Departements. Erkenntnisse der Gerichtöhöfe des Koönigreichs vem Monat 
Nevember 13720. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Justiz-Departements. 
Die kn deimm Menat November 18234 von den Gerichtshöfen des Königreichs ausgesprochenen Erkenntnisse 
betreffend. 
In dem verflossenen Monat November sind von sämtlichen Gerichtshöfen des Kö- 
nigreichs nachstehende Erkenntnisse ausgesprochen worden, wobei im Allgemeinen bemerkt 
wird, daß nur rechtskräftige Urtheile der Criminal-Gerichts-Stellen in das Regierungs- 
Blatt ausgenommen werden, wodurch eine längere, als dreimonatliche Freiheits-Strafe 
erbannt, oder die Dienst-Entfernung eines Staats= oder Commun-Dieners verfügt wird. 
A4) Obertribunol. 
I. Criminal-Senat. 
Den 6. Rovember wurde: das von dem Gerichtshofe zu Eßlingen 
1. in der Rekurssache des Christoph Rap- unterm 3. Juni 1835 wegen Mißband= 
pold, von Elchelberg, O. A. Weinsberg, lung eines Waldgängers aus Rache
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.