2) bei Arrestsachen, insofern der Arrest
erkannt ist;
14) bei Rechts= Streitigkeiten über Ali-
mente, wenn diese zuerkannt sind.
Ein Erkenntniß auf Eröffnung des förm-
lichen Concurses kann nur im Wege des
Recurses binnen dreißig Tagen bei dem
Ober-Tribunal angefochten werden.
Durch Ergreifung dieses Recurses wer-
den die zur Sicherheit der Gläubiger er-
forderlichen Verfügungen nicht gehemmt
oder aufgehoben.
Abschnitt U.
Von den Förmlichkeiten der Appellation zund
dem Appellations-Verfahren.
#. 11.
Ole Berufung an das Ober-Tribunal
tgeschieht bei dem Fürstlichen Appellations-
Gericht entweder unmittelbar nach erfolgter
Kundmachung des beschwerenden Erkennt-
alsses mündlich zum Protokoll, oder schrifr-
lich mittelst einer zu übergebenden An-
zeige.
Hierbei ist die Parthei nicht verbunden,
ihre Beschwerden auszudrücken.
K. 17.
Der Termin zu Einlegung der Berufung
ist auf zehen Tage, von der Bekanntma-=
chung des Erkenmtisses an, festgesebt, wo-
bei der Tag der Publikation nicht eingerech-
net wird. Dieser Termin ist unerstrecklich;
die Versäumniß desselben zieht den Verlust
des Rechtsmittels nach sich.
Eine bloße Protestation gegen das Ur-
theil ist nicht als Appellation zu betrachten.
. 13.
Wenn das beschwerende Erkenntniß der
Orte selbst, sondern an dem Orte ihres
Aufenthaltes durch schriftliche Zustellung
Publicirt wird; so ist von dem Fürstlichen
Appellations-Gerichte die Gerichts-Stelle,
in deren Bezirk der Aufemhalts-Ort der
Parthei liegt, um die Publikation und
Insinuation des Urtheils, und um deren
#ordnungsmäßige Bescheinigung zu den
Akten anzugehen.
Bel dieser Gerichts-Stelle kann von der
sich beschwert erachtenden Parthei die Ap-
Hellation binnen der Nothfrist von zehen
Tagen mündlich eingelegt werden. Das dar#-
ber von der Gerichts-Behörde auszustellen-
de Certifikat muß jedoch binnen zwanzig
Tagen, von dem Tage nach der Publikation
des Urtheils an gerechnet, dem Fürstlichen
Appellations= Gerichte durch die appelli-
rende Parthei vorgelegt werden.
Bei Versämmung dieser unerstrecklichen
Frist wird die Appellation für desert an-
gesehen.