Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

ten ist die Haupt-Lehrerstelle vurch die 
anderwärtige Anstellung des Wallenschul- 
meisters Riedle erledigt worden. Ihr Ein- 
kommer besteht ausser freier Wohnung im 
Instituts-Gebäude, in 500 fl. Geld, wovon 
die Natural-#leferung des Holz-Bedarfs 
in billigem Preise abgezogen wird. Ausser 
der obersten Schulclasse, die er in den ge- 
wöhnlichen Schulfächern und Realien zu 
unterrichten hat, liegt ihm die specielle 
Aufsicht über die Lehrgehülfen, dann vor- 
zugsweise die Bildung der Schulinciplen= 
ten und die Mitaufsicht über die Waisen- 
Zöglinge ob. — Die Bewerber um diese 
Stelle, sie mögen evangelischer oder ka- 
tholischer Confession seyn, haben innerhalb 
drei Wochen ihre Bittschriften unter ge- 
nauer Angabe ihrer Personalien bei der 
Waisenhaus-Commission in Stuttgart 
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einzureichen und denselben ihre Prüfungs, 
und übrigen Zeugnisse in Original oder 
beglaubigter Abschrift beizulegen. 
11) An dem K. Taubstummen und 
Blinden-Institut in Gmünd ist die Stelle 
eines Unterlehrers erlediget, welche neben 
freier Wohnung in dem Instituts-Gebäude 
200 fl. erträgt. Diese Stelle wird mit einem 
katholischen Schul-Provisor besetzt werden. 
Diejenigen Provisoren, welche die Methodik 
des Taubstummen, und Blinden= Unter- 
richts bereits kennen oder sich damit be- 
kannt zu machen Reigung haben, werden 
aufgefordert, ihre Eingaben binnen drei 
Wochen mit den vorgeschriebenen Zeug- 
nissen bei der Ober-Aufsichts= ommi##o# 
für die Taubstummen= und Blinden-An- 
stalt in Stuttgart einzureichen. 
— 
  
Am F. d. M. sind die Reches-Erkenntnisse vom Monat August d. J. ausgegeben worden.
	        
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