Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Nro. 44. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch, den 9. Nobember 1825. 
· * 
Jahalt. 
Unmittelbare Königl. Dekrete. K. Verordnung, die Ausdehnung der K. Deklaration vom 8. December 1821 
auf den altlandsähigen Adel des Königreichs betressend. — Dienst-Nachrichten. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, die Beiträge vermäglicher Straf-Gefangenen zu den Kosten 
ihrer Unterhaltung in den gerichtlichen Seraf-Anstalten betreffend. — Bekanntmachung, den Volzug der 
K. Deklaration rom 3. December 183: über die staatsrechtlichen Verhältulsse des ritterschaftlichen Adels 
betreffend. (Mit : Beilagen.) 
"7 ienst-Erledigung. 
I. Unmittel bare Königliche Dekre te. 
K. Verordnung, die Ausdehnung der K. Deklaration vom 8. December 1821 auf den altlandsäßigen 
Adel des Königreichs betreffend. 
Wilheim, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Durch Unsere Erklärung vom 3. Decem= gabe des Art. 14 der deutschen Bundesakte 
ber 1821 haben Wir den Rechts-Zustand festgestellt. 
des Unserer Hoheit untergebenen vor- Da Wir nun nach Anhoͤrung Unseres 
mals reichsunmittelbaren Adbels nach Maß= Geheimenraths die Entschließung gefaßt
	        
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