cher Festungs-Arbeitsstrafe und
einer Züchtigung von fünf und
zwanzig Stockstreichen, so wie zum
Ersahße des Schadens und der Untersu-
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 15. Nov.)
15. In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gerichte Cannstadt wurde durch
Erkenntniß vom 29. Oktober, eröffnet
den 6. November, Johann Georg Otr,
von Schlierbach, O. A. Gôppingen, we-
gen wiederholten Concubinats und wie-
derholten Vagirens zu fünfmonatli-
cher Arbeitshausstrafe und zu Be-
zahlung der Untersuchungs-Kosten ver-
urtheilt. (d. 15. Nov.)
16. In der Untersuchungssache von dem
O. 2. Gerichte Stuttgart wurde durch
Erkenntniß vom 22. September, eröff-
net den 16. Oktober, der gewesene Ge-
meinde-Pfleger Jakob Braun, von
Möhringen, O. A. Stuttgart, wegen ge-
führter Neben-Rechnungen von seinem
Amte als Gemeinde-Pfleger entlas-
sen, zu Bekleidung eines verrechnenden
Amtes für unfähig erblärt und zu
einer vier zehentägigen Gefäng=
nifstrafe so wie zum Schadens-Er-
saße und zu Bezahlung sämtlicher Un-
tersuchungs = Kosten verurtheilt. (d.
13. Nob.)
1F. In der Untersuchungssache von dem
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O. A. Gerichte Stuttgart wurde burch
Erkenntniß vom 9., eröffnet den 15.
November, Christiane Scheerer, von
Behingen, O. A. Reutlingen, wegen
verbotswidriger Entfernung aus ihrem
Confinations-Orte, wegen fortgesehßten
Vagirens, wiederholten Betrugs und.
einer Unterschlagung, neben der von
dem Criminal-Senate des K. Gerichts-
hofes für den Schwarzwald-Kreis un-
term 15. September d. J. gegen sie aus-
gesprochenen sechsmonatlichen Zuchthaus-
strafe zu einer weitern sechsmonatli-
chen Arbeitshausstrafe und zu Be-
zahlung der Untersuchungs= Kosten ver-
urtheilt. (d. 18. Nov.)
18. In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gerichte Ludwigsburg wurde durch
Erkenntniß vom 19. September, eröffnet
den 9. Oktober, der Festungs-Sträfling
Georg Hoffmann, von Deubach, O. A-
Mergentheim, wegen ordnungswidrigen
Benehmens auf der Festung und eines
aucgezeichneten Diebstahls zu einem
Strafzusaße von drei Monaten und
einer börperlichen Züchtigung von
fünfzehen Stockstreichen, so wie
zu Bezahlung der Untersuchungs-Kosten
verurtheilt. (d. 23. Nov.)
19. In der Untersuchungssache von dem
Criminalamte Stuttgart wurde durch
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