Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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Beilage B. 
zu Nro. 44 des Reg. Blatts von 18:5. 
  
Weitere Nachträge zu dem ersten und zweiten Verzeichnisse 
derjenigen Ritterguts-Besiher, 
auf welche 
die Königliche Deklaration vom 8. December 13-21. 
Anwendung findet. 
(Reg. Blatt von 1823, S. 290 ff. und von 1824, S. 351 ff.) 
  
— — — 
Zu 1.) Neckar-Kreis. 
Zu 8. Unter den Besitzungen der Freiherrn v. Gemmingen-Buͤrg ist nachzutragen 
Hofgut Ilgenberg oder St. Egidien-Verg., Oberamts Reckarsulm, jedoch 
  
N 
  
vermöge des früheren Besihstandes ehne Patri ial-Gerichtsbarkeit, Orts. 
Polizei und Forst-Gerichtsbarkeit, so wie ohne die Surrogate der beiden 
ersteren. 
Zu. 15. Unter denen der Freiherrn v. Kniestett Schaubeck: Antheile an Heutingshelm, 
Oberamts Ludwigsburg, jedoch aus gleichem Grunde ohne die ebenerwähnten 
Rechte. 
Zu. :1. Unter denen der Grafen v. Reischach-Rieth: Schloßgut Rleth, Oberamts 
Vaihingen, mit den Surrogaten der Patrimonial= Gerichtsbarkeit und Orts- 
Polizei, nach geleistetem Verzichte auf die lehteren und auf die Forst-Ge, 
richtsbarbeit. 
Zu 26. Unter denen der Freiherrn v. Varnbüler-Hemmingen: Antheil am Dorf Hem- 
mingen, Oberamis Leonberg, mit gleichem Anhange, wie bei Rieth. 
Ju25. Unter denen der Freiherrn v. Weiler: Achtenberg, Oberamts Marbach; 
mit ebendemselben Beisabe.
	        
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