tragen. Mit bieser ächten ursprünglichen
Pocken-Krankheit der Kühe darf eine an-
dere bei diesem Thier vorkommende Aus-
schlags-Krankheit, welche ebenfalls dem
Menschen mitgetheilt werden kann, nicht
verwechselt werden. CEo sind dies die soge-
nannten falschen ursprünglichen Kuhpocken,
die sich von den obigen dadurch unter-
scheiden, daß das Thier dabei meistens
gar nicht krank zu seyn scheint, daß die
Musteln nicht gleichzeltig ausbrechen, son-
dern einige schon sehr greß und entwickelt
sind, während noch neue kleine nachkom-
men, daß die Pusteln unregelmäßig wie
kleine Nagelköpfe zugespiht, weißgelblich,
auf der Spiße bald mit einer braunlichen
Kruste versehen und am Umfange mit einer
bläulichen Röthe umgeben sind, daß sie
ein weißliches Eiter enthalten, und daß sie
am fünften bis sechsten, Tage abtrocknen,
und ihre Borben, die weit kleiner als die
der ächten Kuhpocken sind, am siebenten
oder achten Tage schon ebfallen.
ch) Bekonntmachung, die Formulare zu Patenten für herumziehende Gewerbleute betreffend.
Der Absaß der nach F. 10 der Instruk-
tion in Betreff der Handhabung der poli-
zeslichen Aufsicht über Confsinirte und herum-
zlehende Gewerbleute zur Ausstellung von
Patenten für die lehteren zu gebrauchenden
Formulare in der Form von Wander-
büchern ist den Hof= und Kanzlel-Buch-
druckern Gebrüdern Mäntler dahier über-
lassen, und der Preis des Stücks auf den
portofrei einzusendenden Betrag von fünf-
zehn Kreuzern festgesetzt worden.
Die K.Oberämter werden hievon in Hin-
sicht auf den Bezug ihres Bedarfs an sol-
chen Formularien in Kenntniß gesest.
Stuttgart den 24. November 1835.
Schmidlin.
:. Des Medieinal-Collegium.
Aufnahme zweicr ausübenden Aerzec.
Die beiden Doctoren der Medicin, Frie“
drich Krauß, von Weickersheim, Ober-
amts Mergentheim, und Carl Zum Tobel,
von Buchau, Oberamts Riedlingen, sind
nach erstandener Prüfung zur Ausübung
der Medicin und Geburtehülfe, und der
Erstere, welcher zugleich in der höhern
Chirurgie geprüft wurde, auch zur Aus-
übung dieser Wissenschaft ermächtigt wor-
den.
Stuttgart den 13. November 1846.
Walther.