Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

O. A. Gerichte Sulz wurde durch Er- 
kenntniß vom 14., eröffnet den 25. Okto= 
ber, Jakob Friedrich Walz, von Hoch- 
dorf, O.A. Horb, wegen mehrerer wie- 
derholter, meistens in Genossenschaft 
und unter erschwerenden Umständen ver- 
übter Diebstähle, worunter ein durch 
Einsteigen qualificirter großer begriffen, 
dann wegen nächsten Versuchs eines 
qualisicirten Diebstahls und Begünsti- 
gung fremder Diebstähle, zu fünf- 
zehenmonatlicher Arbeitshaus- 
Krafe und zum Schadens= und Ko- 
sten= Ersaß verurtheilt. (d. 11. Nov.) 
Durch Erkenntniß vom 14. Oktober, 
eröffnet den #. November, wurde in der 
Untersuchungssache von dem O. A.Ge- 
richte Freudenstadt der gewesene Ge- 
meinde= Pfleger Johann Georg Faist, 
von Huzenbach, wegen eines durch un- 
ordentliche Amtsführung herbeigeführ- 
ten Cassenrests, neben der Verbindlich- 
keit zum Schadens= und Kosten-Ersaß, 
zu einer Geldsirafe von drei kleinen 
Freveln verurtheilt, und zu Verwal- 
tung eines verrechnenden Amts 
für unfähig erklärt. (d. 17. Nov.) 
5. Durch Erkenntniß vom 5., eröffnet den 
8. November, wurde in der Unterfu- 
chungssache von dem O. A. Gerichte Tü- 
bingen Johann Georg Kurz, von Lust- 
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nau, wegen eines im rechtlichen Sinne 
dritten, auch durch nachgefolgte Gewalt- 
thaͤtigkeit gegen die Bestohlenen er- 
schwerten Diebstahls zu zehenmonat- 
licher Arbeitshausstrafe und zu 
einer körperlichen Züchtigung von 
dreißig Stockstreichen, so wie zum 
Ersat der Haft= und Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. (d. 12. Nov.) 
4Durch Erkenntniß vom 35.Oktober, er- 
öffnet den ro. November wurde in der 
Untersuchungssache von dem O.A. Ge- 
richte Tuttlingen Marie Schlenker, 
von Schwenningen, wegen im Zustande 
sehr beschränkter Zurechnungsfähigkeit 
versuchter Brandstiftung zu viermo- 
natlicher Arbeitshausstrafe und 
zum Ersaß der Haft= und Unterfu- 
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 15. Nov.) 
. Durch Erkenntniß vom :t#. Oktober, 
eröffnet den 1. November, wurde in der 
Untersuchungssache von dem O.A.Ge- 
richte Freudenstadt Gottlieb Wolff, 
von Freudenstadt, wegen gefährlicher 
Koͤrper-Verletzung zu viermonatli- 
cher Arbeitshausstrafe verurtheilt, 
auch in Ansehung des Kostenpunkts das 
Angemessene verfuͤgt. (d. 18. Nov.) 
Durch Erkenntniß vom 3o. Oktober, 
eröffnet den 12. November, wurde in 
der Untersuchungssache von dem O. A.
	        
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