Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

VO 
Gerichte Calw der Schultheiß Johann 
Jakob Kempff, von Stammheim, we- 
gen zroeier Holz-Excesse und mehrma- 
liger unerlaubter Theilnahme am Zehent- 
Pacht zur Entlassung von seinem 
Amte und zu vierwoͤchiger Gefaͤng- 
nißstrafe, so wie zum Ersatz des durch 
die Holz-Ercesse gestifteten Schadens 
bverurtheilt, auch wurde in Ansehung 
des Kosten= Punkts das Angemessene 
verfügt. (d. 26. Nov.) 
Durch Erkenntniß vom 7., eröffnet den 
18.Obktober, wurde in der Untersuchungs- 
sache von dem O.A. Gericht Urach der 
Gemeinderath und Gemeindepfleger Jo- 
hann Baisch, von Blaichstetten, wegen 
Theilnahme an nachläßigem, eigen- 
mächtigem und ungeseßlichem Verfah- 
ren bei Bestellung von Unterpfändern, 
neben Entlassung von seinen 
Aemtern und solidarischer Verbind- 
bindlichkeit zum Ersaß des gestifteten 
Schadens, zu vier tägiger Gefäng= 
nißstrafe verurtheilt. (d. 29. Nov.) 
10. Durch Erkenntniß vom 11., eröffnet 
den à2. Oktober, wurde in der Ationssache 
von dem O.NçA. Gerichte Oberndorf der 
quiescirte Gewehr-Fabrik-Verwalter 
Wucherer zu Oberndorf wegen eines 
durch grobe Dienst-Nachläßigkeit und un- 
ordentliche Rechnungsführung gesetzten 
Resis und mehrerer zu Bedeckung des- 
selben verübten Fälschungen, so wie we- 
gen betrüglicher Ablösung eines Theils 
seines Dienst= Cautions-Caxitals, von 
seinem Amte entsetzt, zu Bekleidung 
eines öffentlichen Amtes für unfähig 
erklärt, und unter Einrechnung eines 
Theils des erstandenen Arrests als 
Strafe noch zu zweijähriger Fe- 
stungsstrafe mit angemessener 
Beschäftigung, so wie zum Ersaß 
des Rests und zu Bezahlung seiner 
Haft-Vertheidigungs= und eines an- 
gemessenen Theils der Untersuchungs- 
Kosten verurtheilt. (d. 29. Nov.) 
In dem Laufe des Monats November 
ist von zwei an sich zum Einrücken in das 
Regierunge-Blatt geeigneten Erkenntnissen 
der Rekurs an das K. Ober-Tribunal 
ergriffen worden. 
:. Civil = Senat. 
Den 1. November wurde in der Ations- 
sache von dem O.A. Gerichte Tübingen 
zwischen Gottfried Flammer, nunmehr 
dessen Erben, Kl., Anten, und dem 
Bortenwirker August Friedrich Nörd- 
linger daselbst, Bekl., Aten, eine
	        
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