Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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IU. Gerichtshof fuͤr den Jaxt-Kreis. 
In der Untersuchungssache von dem 
O. A. Gericht Heidenheim wurde vermoͤge 
Erkenntnisses vom 30. Okt., eröffnet den 
1. Nov., Christian Uhl, von Oberstozin- 
gen, O. A. Ulm, wegen verübter kleiner 
einfacher, aber im rechtlichen Sinne vier- 
ter und gewerbsmäßig verübter Dieb- 
siähle, so wie wegen Vagirens, neben 
Ersaßz des Schadens und Zahlung der 
Untersuchungs-Kosten, zu ein und ein- 
halbjähriger Arbeitshausstrafe 
und einer Züchtigung von 50 Streie 
chen verurtheilt. (d. 21. Nov.) 
. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gerichte Neresheim wurde durch 
Erkenntniß vom z., eröffnet den 4. No- 
vember, gegen Bernhard Ludwig Steg- 
maier, don Oberbettringen, O. A. 
Gmünd, wegen kleiner einfacher, im 
rechtlichen Sinne zweiter Diebstähle, 
wegen Unterschlagung und kleiner Be- 
trügereien, so wie wegen Entweichung 
als Festungs-Sträfling, neben der Ver- 
bindlichkeit zu Bezahlung der Untersu- 
chungs-Kosten, eine zwanzigmonat- 
liche Arbeitshausstrafe und eine 
Züchtigung mit 50 Streichen er- 
kannt. (d. 11. Nov.) 
2 
Criminal-Senat. 
3. 
Vermoͤge Erkenntnisses vom 2., eroͤff- 
net den 5. November, wurde in der 
Untersuchungssache von dem O. A. Ge- 
richte Schorndorf Johann Georg Bir- 
kenmaier, von Beutelsbach, wegen 
wiederholten müßigen Umherlaufens, we- 
gen einer gefährlichen Drohung gegen 
seinen Pfleger, und wegen eines verüb- 
ten zwar kleinen und einfachen, aber 
im rechtlichen Sinne dritten Diebstahls, 
neben Verurtheilung in die Unterfu- 
chungs-Kosten, mit einer siebenmo- 
natlichen Arbeitshausstrafe und 
einer Züchtigung von 235 Srtreichen 
belegt. (d. 11. Nov.) 
Gegen Caspar Schmid, von Mögg- 
lingen, wurde auf die von dem O. A. 
Gerichte Gmünd geführte Untersuchung 
vermöge Erkenntnisses vom 7., er- 
öffnet den 8. Oktober, wegen näch- 
sten Versuchs der Nothzucht mit einem 
Mädchen von 131 Jahren, so wie we- 
gen Real-Injurien, neben der Verbind- 
lichkeit zu Bezahlung der Untersuchungs- 
Kosten, eine Festungs-Arbeito strafe 
von zwei Jahren und sechs Mona- 
ten erkannt. (d. 13. Nov.) 
5. In der Untersuchungssache von dem
	        
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