Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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O.A. Gerichte Künzelsau wurde vermöge 
Beschlusses vom 7. September; eröffnet 
den 19. Oktober, die Wittwe Barbara. 
Klosika, von Berlichingen, wegen wie- 
derholten Concubinats, zu viermo- 
natlicher Polizeihausstrafe, neben 
Bezahlung der Untersuchungs-Kosten. 
verurtheilt. (d. r3. Nov.) 
A In der Untersuchungssache von dem 
O.A.Gerichte Welzheim gegen den Küfer 
Ulrich Bareis, von der Straube, 
wurde vermöge Erkenntnisses vom 6., 
erdffnet den ro. November, wegen wie- 
derholten Vagirens und Bettelns, und, 
wegen Verbal-Injurien gegen obrigkeit- 
liche Srellen, in Betracht seiner wegen 
früherer gleicher Vergehen erstandenen 
vielen Strafen, neben Verurtheilung in 
sämtliche Untersuchungs-Kosten, eine 
achtmonatliche Arbeitshaussirafe 
ausgesprochen. (d. 15. Nov.) 
. Durch Erkenntniß vom 2o., erbdffnet 
den 30. September, wurde in der Un- 
tersuchungssache von dem O. N. Gerichte 
Schorndorf, Heinrich Schwilk, von 
Baltmannsweiler, wegen wiederholt ver- 
übter Holz-Ercesse und nachgefolater 
Theilnahme an den von seiner Ehefrau 
verübten Holz-Ercessen, zu einer vier- 
monatlichen Festungs-Arbeits- 
strafe und einem angemessenen Kostenz 
— 
Antheil verurtheilt. (d. 18. Nov.) 
8. In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gericht Crailsheim wurde durch Er- 
kenntniß vom 16., eröffnet den 25. Ol- 
tober, Marie Anne Giebel aus Heß- 
furth, im Königreich Baiern, wegen 
Ehebruchs und Schwangerschafts-Ver- 
heimlichung, neben Verurtheilung in 3. 
der Untersuchungs -Kofsten, mit einer 
vierzehenwöchigen Arbeitshaus- 
strafe belegt. (d. 13. Nov.) 
u In der Untersuchungssache von dem- 
O.A. Gericht Heidenheim wurde verms- 
ge Beschlusses vom 30. Oktober, eröffnet 
den r. November, gegen Bernhard 
Kraft, von Hermaringen, wegen wie- 
derholten Vagirens und wiederholter 
Asotie, wegen versuüchter Erschleichung 
eines obrigkeitlichen Ausweises, und we- 
gen einer lügenhaften Anzeige bei der 
Obrigkeit, neben Verurtheilung in die 
Untersuchungs-= Kosten, eine neunmo-= 
natliche Arbeitshausstrafe ausge- 
sprochen. (d. 18. Nov.) 
1°. Vermöge Beschlusses vom 30. Oktober, 
eröffner den 4-November, wurde in der 
Untersuchungssache von dem O.A.Ge- 
richt Oehringen, Friedrich Bauer, 
von Gnadenthal, wegen widernatürlichen 
unzüchtigen Verkehrs mit seiner un- 
mannbaren Enkeltochter, so wie wegen-
	        
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