Real-Injurien, neben Verfaͤllung in
sämtliche Kosten, zu zweijähriger
Arbeitshausstrafe verurtheilt. (d.
18. Nov.)
11. In der Untersuchungssache von dem
O.M.Gerichte Welzheim, wurde vermöge
Erkenntnisses vom 35. Oktober, eröffnet
den 8. November, Joseph Weber, Tag-
löhner von Wäschenbeuren, wegen eines
kleinen Felddiebstahls, der den dritten
Diebstahl im rechtlichen Sinne bildet,
neben dem Ersaße des Schadens und
der Untersuchungs-Kosten, zu sechsmo-
natlicher Arbeitshausstrafe ver-
urtheilt. (d. 20. Nov.)
12. In der Untersuchungssache von dem
O.A.Gericht Aalen, wurde vermöge
Beschlusses vom 26. Oktober und 2. No-
vember, eröffnet den 3. Nobember, ge-
gen Catharine Stadelmaier, von
Heuchlingen, wegen Bettelns, Vagi-
rens, unzüchtigen Umgangs, und Bruchs
des Handgelübdes, in Rücksicht auf
die vielen deshalb schon erstandenen Stra-
fen, neben Zuscheidung eines Antheils
an den Untersuchungs-Kosten, eine neun-
monatliche Arbeitshausstrafe er-
kannt. (d. 20. Nov.)
15. In der Untersuchungssache von dem
O. A. Gericht Oehringen wurde vermöge
Erkenntnisses vom 6., eröffnet den g9.
5o
Novdember, der Schneidergeselle Ludwig
Michael Bauer, von Ernsbach, we-
gen Bettelns und eines kleinen, einfa-
chen, ersehten, aber im rechtlichen Sinne
fünften Diebstahls, neben Zahlung sämt-
licher Kosten, zu zweijaähriger Ar-
beitshausstrafe und einer Züchti-
gung von 35 Streichen verurthellt.
(d. 20. Nov.)
14. In der Untersuchungssache von dem
O.A. Gerichte Gmünd wurde durch Er-
kenntniß vom 6., eröffnet den 8. No-
vember, Anne Marie Bulling, von
Alfdorf, O. A. Welzheim, wegen eines
zwar kleinen, aber im rechtlichen Sinne
fünften Diebstahls, und wegen uner-
laubter Entfernung von Haus, neben
Verurtheilung in sämtliche Kosten, mit
einer Arbeitshausstrafe von zwei
Jahren und vier Monaten, und
einer Züchtigung von 2f°0 Streichen
belegt. (d. 20. Nov.)
15. Vermöge Beschlusses vom 11., eroͤff-
net den 13. Nobember, ist in der Un-
tersuchungssache von dem O. N. Gericht
Ellwangen, Joseph Traub, vomchleif-
bäuschen, wegen verübter Feld= und
anderer ausgezeichneter Diebstähle, we-
gen gefährlicher Drohungen gegen seine
Mutter, so wie wegen Mißhandlung
derselben, neben dem Erfaße des Scha-