Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Beilage 
Nr. III. 
Formulare zu Eintráägen in das Unterpfands-Buch. 
  
Bemerkung: 
Die drikte Columne der ersten Abtheilung ist in der Absicht aufgenommen, um den neuen Un- 
terpfands-Büchern auch alsdann, wenn bei einer künftigen Steuer-Rektisikation die Güter numerirt 
werden sollten, ihre sortdauernde und vollständige Brauchbarkeit zu sichern. Diese Columne ist mithin 
da, wo die Göter noch nicht numerirt #nd, durchans rein und offen zu erhalten.
	        
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