Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Acten-Fascikel 
"(K 
F. 100. 
(Formuler 
Friederich Fischer, Weingärtner; lebt in erster Ehe mit Johanne, 
  
Unterpfänder und andere auf ein Gut sich beziehende 
  
  
  
  
  
Tag Acten : Nach. Numer Gläubiger oder Vormerkungs-Sucher; Anschlag 
des weisung. der Grund und Summe der Forderung; Gruni ir u- 
Eintrags. Güter. Eingekragene Rechte; Gegenstände derselben. 
. . tckl.1sst·ILH- 
Den 8. Au- Prot. Unterpfands-Bestellung 
husi 18368. Seite 60. für ein verzinsliches Kapital von 
Güterbuch — :. 5oo fl. Fünfhundert Gulden 
Th. II. gegen N. N. Hoffmann zu N. 
Blart Aecker, Zelg Hohnacker. 
—:.70. —:. 2 Vrtl. im Erbach, neben u. s. w. (Bei- 
bringen des Mannes) 1l))0#V§J„„„„96n„ 1720 fl. 
—:. 130. —: 1 Morg. im Riebeisen, neben u. s. w. (Bei- 
bringen der Frau) (l. )0)00„„9nJ 240 fl. 
—: 140. —: 1 Morg. im Haufler, neben u. s. w. cwaͤh- 
rend der Ehe erkauft) ¶. Lto fl. 
–– 
T 
Den 10. August 1828 dem Schuldner 
den Pfandschein eingehaͤndigt. 
  
  
  
  
Diese Verpfändung beurkunden: 
Gemeinde-Rath zu Korb. · 
Gu Ersparung des Raumes können die Unterschriften 
in 2—3 Reihen nebeneinander gesetzt werden; 3 
Schultheiß und Rathsschreiber, Gemeinde-Räthe. 
Kaufmann. Michael Hafner. Joh. Georg Unger 
Johann Fried. Cbhristoph Klekt. 
Michael Fried. H#erg Haderman, 
Bemerkungen. 
1.) Were eines dieser Güter der Frau für ihr Beibringen 
verpfändet gewesen; so ist die Verzichtung derselben auf i“! 
Vorrecht vor dem neuen Gläubiger, nicht nur hier, sonde, 
auch an der Stelle, wo jene Verpfändung eingetragen w 
besonders zu bemerken (vergl. Haupt-Instruktion §. 150)-% n 
25 Wenn dem Glaͤubiger bis zu vollendeter Purifikario 
auch das Vermdgen der Schuldleute im Allgemeinen verschri 
ben wird; so ist es zweckmaͤßig, dieß im Unterpfands-Buche 
zu bemerken.
	        
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