Geburts-Register. Eintratz der Väter von
unehlich Gebornen in dieselben. 747.
Gefängnisse. Periodische Berichts-Erstattung
der O.. Gerichte über die Gefängniß-Vi-
sitatiouen. 331.
Gehalre. s. Besoldungen.
Geldstrafen. Deren Lokation im Gant. 266.
Art. 17. — 269. Art. 7.
Gemeinden. Erecution von Forderungen ge-
gen Gemeinden und von solchen an Orts-
Bewohner. 282. Art. 11, 12. Vorzugs=
Rechte der Geweinden (und anderer Körper-
schafren) im Gant ihrer Verwalter. 264 f.
Art. 11, 12. Unterpfands-Bestellung Na-
mens einer Gemeinde, als Schuldnerin. 758.
7.—797. §. 146. Vorschriften für die Be-
reinigung des Unterpfands-Wesens rücksicht-
lich der Ansprüche von Gemeinden und anderen
Körperschaften. — 354 f. 6.29—36.—392.
#. 153. Desgleichen rücksichtlich der Forde-
rungen an Gemeinden 2c. 892. . 154, 155.
auch Rechnungs-Wesen.
Gemeinderath. Dessen Verrichtungen als
Unterpfands = Behörde. 228 ff. Art. (des
Pfand-Gesetzes) 136, 1383, 145—157. als
ereguirende Behörde. 289 ff. Art. 36, 37,
59, 55, 641, , 36. Allgemeine Vor-
schriften (der Haupt-Instruktion) über die
Obliegenheiten der Gemeinde= Rätbe, als
Unterpfands-Behbrden. 756 ff. . „—20.
Zuständigkeit des Gemeinde-Raths bei Unter-
pfands-Bestellungen im Namen der Ge-
meinde oder einer zu dieser gehbrigen Stif-
tung. 758. F. 7. Beschränkte Wirksamkeit
der Gemeinde-Räthe während der Bereini-
gung des Unterpfands-Wesens. 394 f.
K. 160—162.
18
Gemeinschaftliche Dberämter“ s. Sbet-
dmter.
General-Hyporbek. Dieselbe finbet könftig
nicht mehr Statt. 196. Art. 16. iliterinnstn
sche Fortdauer derselben biẽ zu Bereinigung
des Unterpfonds-Wesens. 269. An. 4.— 785.
Gerichtshöfe f. Kreis-Gerichtshöfe.
Gerichts-Notare f. Notare.
Gewerbleute. Instruktion zu Handhabung
der polizeilichen Aufsicht über die herumzie-
benden Gewerbleute. (92. voz# ff. K119—
29. Die Formulaáre zu den Pateüteh für
diese Gewerbleute betreffend. 721.
Gewitter-Schä den. Aufnahme 2c, derselden
zum Behuf von Struer-Nachlässei. 517.
Gläubiger. Pfandrechts-Titel der elngs:
wiesenen Gläubiger. 200. Art. 25 —320 .
#rt. 45—45.— 782. . 98. Kauch Auslän=
der. Erbschafts-Gläubiger. Gank.
Pfand--Gläubiger ,
Grundberren. s. Standesberren.
Guts-Einkänfte. s. Früchte.
Gülten. Lobkarion der aus dem Reat-“ Ver-
bande schuldigen Gülten im Gante L
Guͤltpflichtigen oder des Mitcenstten. 267.
Art. 4.
Güterbuch. Dessen Bedeukung in Unterpfahds-
Sachen. 206. Mt. 36—60. Fälle, in wel-
chen dem Eigenthümer ein unrichtiger Ein-
trag in das Güterbuch nicht schadet. als.
Art. 68, 69. Vorschriften für die Führung
des Gäterbuchs. 354 f. §&. 23 bis 30. —
765 f. 6. 21—35. Sammlung der auf
die Anlegung der Güterbücher sich beie-
bhenden Urkunden. 772. # 59. Aafbe=
wahrung der Güterbücher. 775. S. 65. Er-
gänzung derselben. 393 f. c. 156—r69.