Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

Pfand-Rechte behaftrten Gegenstandes aus 
Lgewende!en Kosten. 263. Art. 5. 
ewbe Verzeichniß flüchtiger Verbrecher. 
V#rdl en . Mebatttes. Verleihung der Civil- 
Verdienst-Medai e. 141. 466. 500. auch 
Medaillen. 
Berfahren, in Unterpfands= Sachen. 234 ff. 
Nrt. 163—2272. in Erekutions-Sachen. 305 ffg, 
Art. 8497. 
Werjähr ung. Ausschließung derselben bei ForwP“ 
derungen, die in das Unterpfands-Buch ein- 
Lgetragen sind. 211. Art. 73. Die nach dem 
Verkauf eines fremden Guts eintretende Ver 
I#rn betreffend. Soa. Art. 74. 
Perkank. Personen, welche eine dem obrigkeit- 
lichen Verkauf ausgesetzte Sache nicht kaufen 
düprfem 2839. Art. 341. Tbeilnahme des 
Gläubigers oder des Schuldners an einem 
lolchen. Verkauf, 289. Art. 35. Verkauf 
don beweglichen Vermögensstäcken, als Ere- 
kutions-Mittrl. 290 ff. Art. 37—4. Des, 
bleichen von unbeweglichen Gütech. 295 fl. 
Art. 40—74 (. auch Kaufpreis. 
Verletzung. s. Einreden. 
Vermöhens-Uebergaben. 
« gen. 
Vexschollene. Sicherheits -Leisiung bei der 
Uebernahme des Vermögens von Verscholle- 
nen durch deren Prisumtiv-Erben. 551. 
4. 15. — 80 1. & 15)7. 
Verschwender. Verpfändung ibres Vermk- 
6. geus. 797. V. 143. 
Dersteigerung; — ausgepfändeter beweglicher 
Vermögens= Stücke. 291. Art. 359—41. 
obrlagkeitlich zu verkaufender liegender Güter. 
asb f. Art. 55— 72. s. auch Verkaus. 
(. Thellua- 
Verwandtschaft. 
Vertrag. Erwerbung eines Pfantrechts-Titls 
durch Vertrag. 198.F/. Art. 16, 13—329. 
Einfluß einer Vertrags-Erneuerung auf die 
Unterpfands-Bestellung. 235. Art., 128. 
Lokation der Forderungen aus Verträgen im 
Gant. 366. Art. 16. f. Neben-Verkrägs. 
Verwahrung. Eintrag von Verwahrungen 
in das Unterpfands-Buch. 232. Art. 138 
—0. Löschung dieser Verwahrungen. 24##. 
Art. 219. 220. Nährte Verschriften hinsiche 
lich der Verwahrungen, deren Löschung, und 
der Gegenvchrahrungen. 313 fl. F. 101—237. 
Verwalter. Beschränk'te Befugniß der Ber. 
waller sremden Vermögens zur Uebemahme 
von Verbindlichkeiten und zur Verpfändunge 
196. Art. 18. namentlich zur Veräußeung 
unbeweglichen Vermögené. 234. Art. 163. 
Pandrechts-= Titel für Mllegbefohlene und 
Stiftungen auf dem Vermögen ihrer Ven- 
walter wegen Forderungen, die von deren 
Verwaltung herruͤhren. 200 ff. Art. 27, 31. 
TLokation eben dieser Forderungen im. Ganr. 
2#64. Art. 11. Decgleichen der Forderungenn. 
der Staatskassen 2c. ebendas. 
Grund des Ausschlussen 
von der Theilnahme an Verhandlungen der 
Unterpfands-Behörde. 753. C. B. 
Verzicht; auf die obrigkeitliche Schitzung 
des Pfands. 106. Art. 12. auf die weib-. 
lichen Rechts-Wohlthaten. 109. Ark. 21, 
22. auf das Unterpfands-Ne.ht. 224 ff. 
Art. 125, 123. 
Vieh. Angriff desselben bei der Ercention. 390. 
Art. 38. 
Vollmacht. 
fahren in Unterpfandssachen. 251 
167. — 759. §. 9. 
Erforderniß derselben bei dem Ver 
Art. 166,
	        
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