Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

1. 
t 
77 
B) Kreis-Gerichtshöͤfe. 
I. 
Gerichtshof für den Neckar-Kreis. 
1. Criminal= Senat. 
In der Untersuchungssache von dem Ko- 
niglichen Fürsilich Hohenlohe = Bar- 
tensteinschen Amtsgerichte Mainhardt 
wurde durch Erkenntniß vom 9., erdff- 
net den 19. November, Carl Vögele, von 
Mainhardt, wegen eines mittelst Ver- 
fälschung einer öffentlichen Urkunde ver- 
suchten Betrugs zu vier monatlicher 
Festungs-Arbeitsstrafe und zu Be- 
zahlung der Untersuchungs-Koslen ver- 
urtheilt. (d. 2. Dec.) 
4 In der Untersuchungssache von demsel- 
ben Amtsgerichte wurde durch Erbennt- 
niß vom 16., eröffnet den 26. No- 
vember, Christian Ludwig Jung, von 
Hohenstrassen, wegen fortgesehter Wan- 
derbuchs-Fülschungen, so wie wegen 
Wagirens und Vettelus zu drei und 
einhalbinonatlicher Festungs-Ar- 
beit und zum Ersate der Untersuchungs, 
Kosten verurtheilt. (d. 2. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gerichte Waiblingen wurde durch 
Erkenntniß vom 16., eröffnet den 35. No- 
vember, Michael Frled, Mitglied des- 
Börger-Ausschusses von Hochberg, wegen 
S 
" 
Drohungen und wegen mit Mißhand- 
lung verbundener Widersehlichkeit gegen 
einen obrigkeitlichen Diener und dadurch 
verschuldeter bleibender Körper= Ver- 
letzung von der von ihm bekleideten 
Stelle entseht, und zu siebenmo= 
natlicher Festungs-Arbeitsstrafe, 
so wie zum Schadens-Ersahe und zu 
Bezahlung der Untersuchungs-Kosten 
verurtheilt. (d. 4. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
O.A. Gericht Eßlingen wurde durch Er- 
kenntniß vom 18., eröffnet den 35. No- 
vember, Johann Leonhard Diehl, von 
Eßlingen, wegen einer großen und unter 
erschwerenden Umständen verübten Un- 
terschlagungzu viermonatlicher Fe- 
stungs-Arbeitsstrafe und zu Be- 
zahlung der Untersuchungs-Kosten ver- 
urtheilt. (d. 4. Dec.) 
In der Untersuchungssache von dem 
Criminalamte Stuttgart wurde durch 
Erkenntniß vom 25., eröffnet den 28. 
Oktober, der Musikus Joseph Kitin- 
ger, von Ulm, wegen grober und öffent- 
lcher Verläumdung, sodann wegen schwe- 
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