Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

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einjähriger Arbeitshausstrafe 
nebst einer Züchtigung von 29 Stock- 
Kreichen, und zum Ersas der Hälfte 
der Untersuchungs-Koston, — 
d# Marle Wiesenfatl, von Bieringen, 
wegen des gleichen Vergehens zu sie- 
benmonatlicher Arbeitshaus- 
strafe und zum Ersatz der andern 
Hälfte der Untersuchungs= Kosten ver- 
urtheilt, auch die Srellung Beider unter 
orrspolizeiliche Aufsicht nach erstande- 
ner Strafe verfägt. (d. 35. Dec.) 
7. In der Untersuchungssache von dem 
O. A.Gericht Urach wurde durch Er- 
kenntniß vom 29. November, eräffnet 
den 16.December, der suspendirte Schult- 
heiß Christian Rau, von Bleichstetren, 
wegen grober Verletzung seiner Amts- 
Rlichten bei Bestellung von Umerpfän= 
dern, neben Entlassung von seinen 
Gemeinde = Aemtern und solidarischer 
Verbindlichkeit zum Ersaßz des gestifte- 
ten Schadens, zu vierzehntägiger 
SGefängnißstrafe verurtheilt, auch in 
Anfehung der Unrersuchungs-Kosten das 
Angemessene verfägt. (d. 24. Dee.) 
#&. In der Unterfuchungssache von dem 
O. A. Gerichte Spaichingen wurde durch 
Erkenntniß vom 16., eröffnet den 22. 
December, Ferdinand Marquart, von 
Reichenbach, wegen Tödtung durch Fahr- 
läßigkeit zu ein jähriger Arbeits- 
hausstrafe und zum Erfaß sämtlichert 
Kosten verurtheilt. (d. 34. Dec.) 
9. In der Untersuchungssache von dem 
O.-A. Gerichte Sulz wurde der durch Er- 
kenntniß vom 3. August d. J. zu fünf- 
monatlicher Festungs= Arbeitsstrafe ver- 
urtheilte Philipp Jakob Akerer, von 
Holzhausen, durch Erkenntniß vom :5. 
Kovember, eröffnet den 17. December, 
wegen mehrerer neuerdings gegen ihn 
erhobenen, in Genossenschaft verübten, 
meist ausgezeichneten Diebstähle noch zu 
weiterer achtmonarlichen Festungs-= 
Arbeitsstrase, und zum Schadens- 
und Kosten-Ersatz verurtheilt. (d. 23. 
Dec.) 
10. In der Untersochungssache von dem 
O.A. Gerichte Tintlingen wurde durch 
Erkenntnif vom :6. November, erößnet 
den ro. December, Bernhard Hauser, 
don Weigheim, wegen Verfälschung 
einer Unterpfands-Urkunde und damit 
derfuchten Betrugs, fsodann wegen eines 
vollbrachten großen Betrugs mittelst 
fälschlicher Berpfändung bereits ver- 
Ppfändeter Güter, zu viermonatlicher 
Arbeitshausstrafe und zum Ersaß 
eines angemessenen Theils der Unterfu- 
chungs-Kosten verurtheilt. (d. 26 Dec.) 
21. In der Untersuchungssache von dem 
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