Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1825. (2)

lenaͤnderung, neben Unfaͤhigkeits- Festungs-Arbeitsstrafe erkannt. 
Erklaͤrung zu Bekleidung einer (d. 28. December.) 
verrechnenden Stelle, mit einer 11. In der Untersuchungssache von den 
Geldbuße von einer großen Frevel O. A. Gerichten Aalen, Gaildorf, Ell- 
belegt und zum Ersaße der Untersuchungs- wangen und Neresheim wurde vermöge 
Kosten verurtheilt worden. (d. 22. De- Beschlusses vom z3., eröffnet den 26. 
cember.) November, Marie Anne Hauber, von 
9. In der Untersuchungssache von dem O.A. Randenweiler, O.A. Crailsheim, wegen 
Gericht Oehringen wurde vermoge Be- complottmäßig verübter Widersehlichkeit 
schlusses vom 2?. November, eröffnet gegen die mit ihrem Transport beauf- 
den r4. December, Michael Ingel- tragte Mannschaft mit gefährlicher Miß- 
finger, von Thalheim, O.A. Heil- handlung derfelben, ferner wegen vieler 
bronn, wegen eines kleinen, einfachen gewerbs= und zum Theilcomplottmäßig 
und ersehten, aber im rechtlichen Sinne verübter kleiner Diebstähle, wegen wie- 
dritten Diebstabls, ferner wegen wieder- derholten Bettelns, Vagirens, Anga- 
holten Bettelns und Vagirens, neben ben falscher Namen und Wohnorte, so 
Bezahlung der Untersuchurgs-Kosten, wie wegen Concubinats, zu fünf- und 
zu sechsmonatlicher Fesiungs-Ar- einhalbjáhriger Zuchthaucstrafe, 
beitsstrafe und zu einer Züchtigung zum Ersaxe des gestisteten Schadens und 
von 25 Stockstreichen verurtheilt. der Untersuchungs-Kosten verurtheilt. 
(d. 23. Dec.) (b. 23. Dec.) 
10. In der Untersuchungssache von dem- 12. In der Untersuchungssache von dem 
selben O. A. Gerichte wurde vermöge Ve- HO. A. Gerichte Gerabronn, wurde ver- 
schlusses vom 25., eröffnet den 20. No- moͤge Peschlusses vom. lkokh erffnet 
dember, gegen den Zimmermann Peter den 10. December, Christian Burk- 
Seber, von Mettelbach, O. A. Welz= hardt, zu Lendsiedel, wegen thétlicher 
heim, wegen in Genessenschaft verübter Widersblichkeit gegen obrigkeitliche Die- 
grober Betrügereien durch Geisterbe= ner und wegen der dabei concurriren- 
schwörung, wegen Vagirens und Un- den Mißhandlung eines nicht im Dienst 
zucht, neben Verurtheilung in die Ko- befindlich gewesenen Lanbfägers zu vier- 
sien der Untersuchung, eine einjaͤhrige monatlicher Festungs-Arbeits-
	        
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